"Weitreichende negative Auswirkungen"
In seinem Brief an den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und an die Ratsmitglieder schreibt Werner Arndt, dass die Entscheidung des Gremiums „weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Stadt hat und dadurch das Wohl der Gemeinde gefährdet ist.“ Insbesondere aus städtebaulicher Sicht sei ein Verzicht des Zukunftsprojektes fatal. In unmittelbarer Nachbarschaft solle beispielsweise das Grimme Quartier entwickelt werden. Werner Arndt. „Schon am Donnerstagabend erreichten uns direkt nach der Entscheidung Mitteilungen von Investoren und privaten Bauherren aus dem Projektgebiet Grimme Quartier. Diese Interessenten hatten große Hoffnung in die erklärten Ziele der Stadtentwicklung gesetzt.“
"Entscheidung zum Wohle der Stadt überdenken"
Darüber hinaus müsste laut Werner Arndt vor allem eine Lösung für das Skulpturenmuseum gefunden werden. „Der Glaskasten hat eine weitreichende Bedeutung für das kulturelle Leben in Marl – ganz zu schweigen von den immensen finanziellen zusätzlichen Belastungen, die auf uns zukommen.“ Der Strukturwandel der Stadtmitte sei gefährdet. Werner Arndt: „Investitionen in die Infrastruktur werden mit negativen Folgen für die Entwicklung der Stadtmitte nicht mehr durchgeführt werden können.“ Der Bürgermeister appelliert an die Mitglieder des Rates, „die gefasste Entscheidung zum Wohle unserer Stadt und den gemeinsam getroffenen Entscheidungen zur Entwicklung der Stadtmitte zu überdenken.“
Neue Ratssitzung
Der am Samstag erhobene Widerspruch hat laut Stadtverwaltung die rechtliche Folge, dass frühestens nach drei Tagen, spätestens jedoch nach zwei Wochen eine neue Sitzung des Rates zu erfolgen hat. In dieser Sitzung ist ein Beschluss zur Kostenentwicklung erneut zu fassen. „Sollte es bei der am Donnerstag gefassten Entscheidung verbleiben, ist ein weiterer Widerspruch ausgeschlossen“, sagt die städtische Justiziarin Sabine Terboven.
Nach Gemeindeordnung NRW (Paragraf 54, Absatz 1) kann der Bürgermeister einem Beschluss des Rates widersprechen, „wenn er der Auffassung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet.“