Ortsrecht und Satzungen
Gemäß Artikel 78 Abs.1 der Landesverfassung NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. Paragraf 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften wird als „Ortsrecht“ bezeichnet.
-
Hauptsatzung 368 KB
-
Tagespflegesatzung 124 KB
-
Elternbeitragssatzung 67 KB
-
Sondernutzungssatzung 54 KB
-
Hundesteuersatzung 307 KB
-
Vergnügungssteuersatzung 177 KB
-
Straßensicherheitsverordnung 113 KB