Beteiligungsberichte

Gemäß § 117 GO NRW ist für die Stadt Marl ein Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Marl zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Die vorliegenden Beteiligungsberichte basieren auf den Bilanzen und Lageberichten der Beteiligungen und Einrichtungen der Stadt Marl. Sie orientieren sich an den Vorgaben des im Ministerialblatt (MBI.NRW. 2021 S. 173) veröffentlichten Musters zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes.


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Frau Zupke

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