Kindertagesbetreuung
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Eine gute Kindertagesbetreuung ergänzt die Förderung des Kindes und unterstützt eine frühe Bildung. Gleichzeitig hilft ein gutes Betreuungsangebot den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander in Einklang bringen zu können.
In Abhängigkeit des Alters ihres Kindes und der Familiensituation können Marler Familien zwischen den folgenden zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten wählen:
- Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder
- Betreuung durch eine Tagespflegeperson (Kindertagespflege)
Kindertageseinrichtungen
Zahlreiche Träger bieten in Marl insgesamt über 2.800 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen an. Zu den Trägern der Einrichtungen zählen kirchliche Träger, Elterninitiativen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und die Stadt Marl selbst als öffentlicher Träger. Die Einrichtungen und Betreuungsangebote unterscheiden sich hinsichtlich ihrer pädagogischen Konzepte, ihrer Größe, ihrer Betreuungszeiten und vielem mehr.
Rund ein Viertel der Marler Kindertageseinrichtungen haben bisher die Möglichkeit erhalten, sich zum Familienzentrum weiterzuentwickeln. Sie haben das Gütesiegel „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ erhalten und bieten – neben der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung – auch Familienberatung und Familienbildung an. Da sich die Angebote der Familienzentren nach dem Bedarf im Umfeld des jeweiligen Standortes richten, sind diese entsprechend vielfältig und individuell. Standorte der Familienzentren und weitergehende Informationen finden Sie unter www.familienzentrum.nrw.de.
Zur Vormerkung Ihrer Kinder in den Kindertageseinrichtungen in Marl steht Ihnen der Marler Kita-Navigator online zur Verfügung.
Darüber haben Sie die Möglichkeit, sich schnell und einfach über die Angebote der Kindertageseinrichtungen auf dem Marler Stadtgebiet zu informieren und direkt online vorzumerken.
Bei Fragen zur Vormerkung hilft Ihnen dann auch das Service-Team Kita-Navigator. Eine Anleitung finden Sie hier.
Kindertagespflege
Vermittlung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet für viele Familien ein attraktives Angebot für die familiennahe Betreuung und individuelle Förderung speziell für Kinder unter drei Jahren. Die hohe zeitliche Flexibilität erleichtert im Bedarfsfall zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch ältere Kinder können von der Kindertagespflege profitieren, wenn ein zusätzlicher Betreuungsbedarf neben anderen Betreuungsformen wie Kita oder Schule besteht.
Im Bereich der Kindertagespflege bieten sowohl einzelne Tagespflegepersonen als auch so genannte Großtagespflegestellen ihre Betreuung an. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumlichkeiten oder im Haushalt der Eltern statt.
Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in der Kindertagespflege suchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Erstberatung bei der Fachstelle Kindertagespflege. Die Fachberatung informiert Sie über Betreuungsmöglichkeiten, unterstützt Sie bei der Auswahl der zu Ihnen und Ihrem Kind passenden und qualifizierten Tagespflegeperson und berät Sie in allen rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen. Die Fachstelle übernimmt nicht nur die Vermittlung, sondern begleitet das Tagespflegeverhältnis auch im Anschluss.
Tagespflegeperson als berufliche Perspektive
Ihnen macht der Umgang mit Kindern Freude und Sie verfügen über regelmäßige freie Zeit? Dann bietet sich vielleicht für Sie als Tagesmutter oder Tagesvater eine berufliche Perspektive im Bereich der Kindertagespflege!
Familien unterstützen, Eltern eine Berufstätigkeit zu ermöglichen, Kinder in ihrer Entwicklung fördern. Dies und mehr sind die Aufgaben einer Tagespflegeperson. Ob Sie selbst Kinder haben, jahrelang mit Kindern gearbeitet haben oder sich komplett neu orientieren wollen; die Kindertagespflege bietet Ihnen ein Spektrum an Arbeitseinsätzen. Darüber hinaus stellt sie eine spannende und vielfältige Tätigkeit dar.
Als Tagespflegepersonen können sowohl Personen aus einschlägigen Berufsfeldern, wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, als auch Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, tätig werden. Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis, die nach eingehender Prüfung durch die Fachstelle Kindertagespflege erteilt werden kann. Zur Eignungsfeststellung werden beispielsweise persönliche Kriterien, räumliche Voraussetzungen und fachliche Merkmale überprüft. Erforderliche vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege können Sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben oder in anderer Weise nachweisen.
Wenn Sie neugierig geworden sind und sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessieren, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Kindertagespflege. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen über die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Tagespflegeperson, über Qualifizierungskurse und Verdienstmöglichkeiten.
Darüber hinaus unterstützt Sie die Fachberatung bei der Vermittlung eines geeigneten Tagespflegekindes und begleitet und berät Sie bei Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater.
Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes ist ein öffentlich-rechtlicher Beitrag zu zahlen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Elternbeiträge“.
Hier geht's zum Kita-Navigator der Stadt Marl
Für die Beratung und Vermittlung entstehen keine Gebühren.
Gebühren für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten → s. Elternbeiträge
Bei der Anmeldung in Kindertageseinrichtungen werden und für die Erstberatung in der Kindertagespflege werden keine Unterlagen benötigt.
Die Platzvergabe für Kindertageseinrichtungen erfolgt i. d. R. im Februar des Jahres, in dem das Kindergartenjahr (zum 01.08.) beginnt. Vermittlungen im Rahmen der zentralen Warteliste erfolgen, sobald ein geeigneter Platz zur Verfügung steht.
In der Kindertagespflege ist eine möglichst zeitnahe Vermittlung beabsichtigt.
- §§ 22 ff, § 43 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- §§ 1 - 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Tagespflegesatzung der Stadt Marl
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Kindertagespflege
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Sachgebietsleitung Kindertagespflege, Fachberatung Kita
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