Lärmaktionsplan der Stadt Marl
Der Rat der Stadt Marl hat im Juni 2024 den vorliegenden Lärmaktionsplan der Stufe IV gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes § 47 für die Stadt Marl beschlossen. Nun sollen die in dem Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen im Weiteren einzeln geprüft und abschließend bewertet werden.
Den Plan wird die Stadt über das Land NRW an die EU weiterreichen. Von dort würde dann alle fünf Jahre überprüft, inwieweit die Ziele umgesetzt bzw. Fortschritte erzielt wurden - ob also auch die Stadt Marl nach Prüfung gewisse Maßnahmen realisiert hat.
Auf der rechtlichen Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der EU sind Gemeinden und Städte verpflichtet, Karten zu erstellen, die die Bereiche zeigen, in denen eine Belästigung durch Lärm für Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Daraus werden Aktionspläne erarbeitet, in denen konkrete Maßnahmen festgelegt werden, damit der Lärm reduziert werden kann. Alle fünf Jahre sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Hauptlärmquellen wie Hauptstraßen, Eisenbahnstrecken mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen sowie Flughäfen und Industrieanlagen in Ballungsräumen, werden in dieser Lärmkartierung dargestellt.
Als Mitglied der EU ist Deutschland dazu verpflichtet, Umgebungslärm der belästigend oder gesundheitsschädlich ist, zu reduzieren. Flughafen- und Gewerbelärm ist dabei für das Stadtgebiet Marl zu vernachlässigen. Zum Schutz der Bevölkerung sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert und gemindert werden.
Bei über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8200 pro Tag) ist die Stadt verpflichtet eine Lärmkartierung für die klassifizierten Straßen (Auto, Bundes- und Landesstraße) zu erstellen. Nicht klassifizierte Straßen sind jedoch ebenfalls markiert.
Insbesondere gelten diese Prüfaufträge für die aufgeführten Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb des Gebiets in der Stadt Marl. Maßnahmen wie lärmoptimierter Asphalt oder eine Geschwindigkeitsreduzierung in Wohngebieten auf Tempo 30 ist zu prüfen. Dabei sollen auch Ampelschaltungen berücksichtigt werden.
Die Stadt Marl setzt sich von daher dafür ein, dass bei diesen Abwägungen die Möglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ausgeschöpft werden.
Die Stadt Marl ist aber wie bei der letzten Stufe im Jahr 2019 einen Schritt weitergegangen und hat auch Kreisstraßen und die übrigen städtischen Straßen kartiert, auf denen über drei Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr fahren. Die dazu erstellten Lärmkarten finden Sie im Beteiligungsportal oben links.
Auf Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung, der zusätzlichen Lärmkartierung der Stadt Marl sowie den Meldungen aus der ersten Beteiligung (soweit sie von Relevanz für diesen Lärmaktionsplanung sind) wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.
Weitere allgemeine Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie an dieser Stelle hier.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie auch im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.
Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)
Alle Marler Unterlagen:
Anlage 2 Lärmkartierung Straße nach BUB
EU-Statistik lärmbelastete Personen, Straßen gesamt
EU-Statistik lärmbelastete Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude; Straßen gesamt
Kontakt
Herr Nölker
Verkehrsplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachgebietsleitung VerkehrsplanungRaum: 2.1.05
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl