Öffentlichkeitsbeteiligung

Allgemeines

Die Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und beinhaltet mehrere formale Verfahrensschritte – ein Aspekt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermöglicht der Stadt Marl, alle betroffenen Belange systematisch zu sammeln. In der anschießenden Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

Unterschieden wird zwischen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung

Bei der frühzeitigen Beteiligung wird, wie der Name bereits sagt, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. In der Regel werden die Planentwürfe in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert. Anschließend haben die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. zwei bis vier Wochen Zeit, Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge einzubringen.

Die zweite Stufe der Beteiligung ist die Offenlegung des Bauleitplanentwurfs, welcher bereits einen ausgereiften Stand aufweist. Für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, wird der Planentwurf mit der Begründung und der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in diesem Verfahrensschritt bereits berücksichtigt. Während der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken in Form einer Stellungnahme abgeben oder zu Protokoll geben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingereichten Anregungen und Bedenken seitens der Verwaltung aufbereitet (Abwägung) und dem Rat der Stadt Marl im Rahmen des Satzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.

 

Aktuelle öffentliche Auslegungen

Über alle Beteiligungen und Auslegungen einschließlich der zu beachtenden Fristen informiert die Stadt Marl im Amtlichen Bekanntmachungsblatt.

...liegt aktuell nicht vor.


Kontakt


Frau Gosejacob

Stadtplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Städtebauliche Planung
amt61@­marl.de 02365 99-6113 Adresse
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.16
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

Herr Fathmann

Bodenordnung, Vermessung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Technisches Zeichnen, Mithilfe Geodatenmanagement
amt61@­marl.de 02365 99-6114 Adresse
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl