Sanierungsgebiet Stadtmitte


Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und sollen dazu beitragen, vorhandene Ortsteile nach städtebaulichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen zu erhalten, zu erneuern und zu entwickeln. Der  Rat der Stadt Marl hat am 6. Juli 2017 den oben gekennzeichneten Bereich in der Stadtmitte förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.  

Das Sanierungsgebiet weist eine Größe von ca. 22 Hektar auf und umfasst das Rathaus, den Marler Stern (Einkaufszentrum, Riegelhaus, VHS, Wohngebäude Wohnen-West und Wohnen-Ost), das derzeit ungenutzte Gebäude der Arbeitsagentur, das Ständehaus mit Jobcenter und Anwaltskanzlei sowie einen freistehenden Elektronikfachmarkt.

Im Detail wird das Gebiet wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten
von der Nordgrenze der Josefa-Lazuga-Straße zwischen Hervester Straße und Creiler Platz, der Westgrenze des Creiler Platzes und der Nordgrenze des Eduard-Weitsch-Weges

Im Nordosten
von der Ostgrenze des Grundstücks „Arbeitsamt“ und der Nordgrenze der Josefa-Lazuga-Straße bis zur Bergstraße

Im Südosten
von der Nordgrenze der Bergstraße bis zur Ostgrenze des Grundstücks „Kaufland“ und im weiteren Verlauf der Südgrenze der Bergstraße bis zur Hervester Straße

Im Südwesten
von der Ostgrenze der Hervester Straße bis zur Nordgrenze der Josefa-Lazuga-Straße

Zur Sicherung der Ziele und Zwecke der Sanierungsmaßnahme dürfen die folgenden Maßnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Marl durchgeführt werden:

  • Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen (auch Nutzungsänderung)
  • Aufschüttungen, Ausgrabungen, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
  • Vereinbarungen über die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden für mehr als einem Jahr
  • Veräußerung von Grundstücken und Bestellung von Erbbaurechten
  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
  • Begründung, Änderung oder Aufhebung von Baulasten
  • Grundstücksteilungen

Kontakt


Herr Grothusmann

Bodenordnung, Vermessung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachgebietsleitung Bodenordnung, Vermessung
amt61@­marl.de 02365 99-6200 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.13
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

Herr Anders

Stadtplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Projekte Stadtplanung
amt61@­marl.de 02365 99-6111 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.01
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl