Grundschulen
Die offene Ganztagsschule (OGS) ist ein Angebot zur freiwilligen Teilnahme. Alle 13 Grundschulen bieten ein OGS-Angebot und somit eine Betreuung der Kinder von 08.00-16.00 Uhr an. Ziel der OGS ist die Bildung und Förderung der Kinder zusätzlich zum Schulalltag. Kinder unterschiedlichen Alters können zusammen lernen und spielen. Dies führt die Kinder zu mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, den Eltern wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
In den OGS arbeiten überwiegend Erzieher und Sozialpädagogen, die von Ergänzungskräften unterstützt werden. Ein kleiner Teil entfällt auch auf Lehrerstunden oder Fachkräfte anderer Bildungsträger (Musikschullehrer, Künstler).
Der Tagesablauf ist von der jeweiligen Ganztagsschule abhängig. Fester Bestandteil sind allerdings die Hausaufgaben, das Mittagessen und die Arbeitsgemeinschaften.
Neben der Betreuung während der Schulzeit, wird an den OGS auch eine zuverlässige Betreuung während der beweglichen Ferientage und den regulären Schulferien, an wechselnden Standorten, angeboten.
Zwischen den Eltern und dem OGS-Träger wird ein Aufnahmevertrag jeweils für ein Schuljahr geschlossen. Dieser verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Schuljahres (31.07) schriftlich gekündigt wird. In Ausnahmefällen (z.B. Umzug) kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Elternbeitrag der Betreuung: entsprechend der Kostenbeitragstabelle (Jugendamt). Bei Geschwisterkindern in Betreuung (Kita oder OGS) wird nur ein Kostenbeitrag erhoben. Kosten der Verpflegung: 46 € mtl. (20 € mtl. bei Elternbeitragsbefreiung).
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.
Im Gegensatz zur offenen „Ganztagsschule" zeichnet sich die „gebundene Ganztagsschule" dadurch aus, dass die Teilnahme am Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler verbindlich ist. Laut der Definition der Kultusministerkonferenz vom 27.03.2003 gelten gebundene Ganztagsschulen als solche, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
- Verpflichtung zur Teilnahme am ganztägigen Angebot der Schule an mindestens drei Wochentagen für je sieben Zeitstunden
- Ganztägiger Betrieb ist durch eine Mittagspause (mit Mittagessen) gegliedert
- Konzeptioneller Zusammenhang zwischen dem Nachmittagsprogramm und dem vormittaglichen Unterricht.
Die Teilnahme am Ganztagsangebot der Schule ist, wie auch bei der „gebunden Ganztagsschule", für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Des Weiteren zeichnet sie sich durch folgende Kriterien aus
- Verpflichtung zur Teilnahme am ganztägigen Angebot der Schule an mindestens vier Wochentagen bis 16 Uhr und einem weiteren Wochentag bis 14.45 Uhr
- Ganztägiger Betrieb ist durch eine Mittagspause (mit Mittagessen) gegliedert
- Konzeptioneller Zusammenhang zwischen dem Nachmittagsprogramm und dem vormittaglichen Unterricht.
Auffangklassen sind eine Art von Vorbereitungsklassen mit dem Ziel ausländische Schüler, mit wenig deutschen Sprachkenntnissen, schnell in eine Regelklasse zu integrieren. Schwerpunkt ist das zügige erlernen der deutschen Sprache. Kinder verbleiben i.d.R. ein Jahr in den Auffangklassen und werden anschließend in Regelklassen eingewiesen.
Unter „Integrativer Beschulung" versteht man die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Klasse.