Der Rat der Stadt Marl
Die "Kommunale Selbstverwaltung" ist im Artikel 28 unseres Grundgesetzes verankert. In Deutschland gibt es neben den staatlichen Ebenen Bund und Länder die Kreise, Städte und Gemeinden. Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt (§ 40 Gemeindeordnung NRW). Diese wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.
Der Rat der Stadt Marl wurde in der Kommunalwahl vom 13. September 2020 für die Wahlperiode vom 01. November 2020 bis 31. Oktober 2025 gewählt. Die Wahlperiode der kommunalen Vertretungen bzw. die Amtszeit der zu wählenden Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten beträgt ausnahmsweise rund sechseinhalb Jahre.
Der Rat ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde. Als oberstes Willens- und Beschlussorgan ist der Rat im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. den Ausschüssen durch Gesetz oder Beschluss des Rates bestimmte Angelegenheiten übertragen sind.
Informationen zu den Gremien sowie Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle werden im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht.
Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er ist zwar kein Ratsmitglied, hat jedoch als dessen Vorsitzender Stimmrecht. Der Vorsitzende organisiert und leitet die Ratssitzungen und vertritt den Rat in Rechtsgeschäften und im Bereich der Repräsentation. Für den Vertretungsfall werden Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Der Rat setzt sich aus den von den Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde.
Der Rat der Stadt Marl besteht aus 44 Mitgliedern. Die Sitze verteilen sich wie folgt:
Kontakt
Raum: 1A.1.13
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl