Bauleitplanung

Die Bauleitplanung dient dazu, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und im Sinne der Ziele der Stadtentwicklung in Marl zu leiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen ist das Baugesetzbuch (BauGB).

Zu unterscheiden ist zwischen dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen (B-Plan) als verbindliche Bauleitpläne.

Der FNP der Stadt Marl stellt auf Grundlage der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung die zukünftige Nutzung im Stadtgebiet flächendeckend in den Grundzügen dar.

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen vor allem zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung für die Grundstücke im Plangebiet. Sie bilden die Grundlage für Baugenehmigungen.

Unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung werden aktuell laufende Verfahren aufgeführt, in die sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen können.