Schiedsleute
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Marl gewählt und üben unter Aufsicht des Amtsgerichts Marl ein ehrenamtliches Amt aus. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu vermitteln und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies, kann die Einigung in einem rechtsverbindlichen Vergleich festgehalten werden.
Die Schiedspersonen sind sachlich zuständig für die außergerichtliche Schlichtung bestimmter Streitigkeiten, insbesondere:
- Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, vor allem nachbarrechtliche Auseinandersetzungen (zum Beispiel Lärmbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Baumbepflanzungen),
- einfache strafrechtliche Delikte wie Beleidigung, leichte Körperverletzung oder Sachbeschädigung.
Für einige Streitigkeiten ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschrieben.
Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bezirk die Partei wohnt oder ihren Geschäftssitz hat, an die ein Anspruch gestellt wird oder der Antrag gerichtet ist.
Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt in der Regel 20 bis 30 Euro zuzüglich etwaiger Auslagen. Unter besonderen Umständen (etwa bei sozialer Härte) kann die Gebühr erlassen oder in komplexen Fällen auf bis zu 50 Euro erhöht werden.
Kontakt
Bezirk I
Alt-Marl, Polsum, Lippe, Brassert, Drewer Nord
Michael Schweers
E-Mail: Michael.Schweers(at)schiedsmann.de
Telefonnr.: 02365 507952
Bezirk II
Stadtmitte, Drewer-Süd, Hüls-Süd
Marlis Garmatsch-Kühnel
E-Mail: Marlis.garmatsch(at)t-online.de
Telefonnr.: 02365/880314
Bezirk III
Hüls-Nord, Marl-Hamm, Sickingmühle, Sinsen, Lenkerbeck
Michael Wronker
E-Mail: schiedsmann.marl(at)gmail.com
Telefonnr.: + 49 2365 9743915