Mietspiegel
Der Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Gebiet der Stadt Marl. Er bietet den Mietparteien eine Orientierung und soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, zur Versachlichung beitragen und Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien möglichst verhindern.
Der Mietspiegel gilt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2026.
Download
Kontakt
Herr Grothusmann
Bodenordnung, Vermessung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachgebietsleitung Bodenordnung, Vermessung
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.13
Carl-Duisberg Straße 165
45772
Marl
Frau Ebbert
Bodenordnung, Vermessung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Bodenordnung
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.14
Carl-Duisberg Straße 165
45772
Marl