Benefits

Die Stadtverwaltung Marl beschäftigt rund 1.300 Mitarbeiter*innen. Als Kommunalverwaltung präsentiert sie interessierten Bewerber*innen ein vielfältiges Berufsangebot.

Neben der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) bietet die Stadtverwaltung Marl ihren Beschäftigten 30 Tage Jahresurlaub, attraktive Aufstiegsmöglichkeiten sowie einen sicheren und vielseitigen Arbeitsplatz in einem professionellen und wertschätzenden Arbeitsumfeld.

Darüber hinaus stehen den Mitarbeiter*innen eine Reihe an Angeboten und zusätzlichen Leistungen, insbesondere in den Bereichen der Gesundheitsförderung und der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung.

Die Grundlage dafür bilden das Personalentwicklungskonzept und der Gleichstellungsplan.

Das Personalentwicklungskonzept bildet den Grundstein für alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Personals. Es umfasst neben der charakteristischen Personalbildung auch Maßnahmen der Personalförderung. Diese werden im Personalentwicklungskonzept festgehalten und stetig fortgeschrieben. Als typische Instrumente der Personalbildung sind einerseits die Berufsausbildung und andererseits Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung wie beispielsweise die Modulare Qualifizierung oder Aufstiegslehrgänge zu sehen. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung Marl ihren Mitarbeiter*innen Personalfördermaßnahmen zur Stärkung von Kompetenzen, z.B. in Form von Führungs(nachwuchs)kräftequalifizierungen an.

Neben der Personalentwicklung ist auch die Gleichstellung in den personalpolitischen Zielen der Stadtverwaltung Marl verankert. Die Förderung der beruflichen Gleichstellung mit Hilfe gezielter Maßnahmen sowie die aktive Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden als Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Akteur*innen wahrgenommen.

Um Nachwuchskräften den Start ins Arbeitsleben zu erleichtern und sie passgenau auf ihre berufliche Laufbahn vorzubereiten, bietet die Stadtverwaltung Marl die Möglichkeit, ein Volontariat in einigen Bereichen zu absolvieren oder im Rahmen eines Praktikums praktische Erfahrungen zu sammeln.

Verwaltungs- und Aufstiegslehrgänge

Im Rahmen der Personalentwicklung möchte die Stadtverwaltung Marl die Motivation und Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen, die sich in der Praxis bewährt haben, fördern. Aus diesem Grund werden den Mitarbeiter*innen bedarfsgerecht die Teilnahme an Verwaltungslehrgängen sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ermöglicht.

Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen

Die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Marl ist ausdrücklich erwünscht. Beschäftigte, die sich für das Absolvieren eines berufsbegleitenden Studiums entscheiden, können u.a. in Form einer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit, der Gewährung von Bildungsurlaub sowie durch Freistellungen für Prüfungen unterstützt werden.

Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren

Die Stadtverwaltung Marl hat per Dienstanweisung alle Organisationseinheiten dazu ermächtigt, mit Hilfe eingerichteter Fortbildungsbudgets ihre Mitarbeiter*innen weitestgehend eigenverantwortlich fachspezifisch zu schulen und fortzubilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Kenntnisse und das Wissen der Mitarbeiter*innen kontinuierlich erweitert und entsprechender (technischer) Entwicklungen angepasst werden.

Führungskräftequalifizierung

Führungskräfte werden bei der Stadtverwaltung Marl fachlich, persönlich und sozial im Rahmen einer Führungskräftequalifizierung geschult. Dafür wird das Seminarangebot passgenau kontinuierlich weiterentwickelt.

Nachwuchskräftequalifizierung

Um auch diejenigen Mitarbeiter*innen zu fördern, die perspektivisch eine neue Führungstätigkeit übernehmen möchten, bietet die Stadtverwaltung Marl diesen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der Teilnahme an der Führungskräftenachwuchsqualifizierung. Die Führungskräftenachwuchsqualifizierung ist an die Führungskräftequalifizierung angelehnt und knüpft inhaltlich an die Seminare der Führungskräftequalifizierung an.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Der Stadtverwaltung Marl liegt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen sehr am Herzen. Aus diesem Grund wurde das Betriebliche Gesundheitsmanagement neu konzipiert. Dadurch steht den Beschäftigten der Stadtverwaltung Marl ein vielfältiges Angebot zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit zur Verfügung.

Gesundheitstage

Die Stadtverwaltung bietet Gesundheitstage an, in dessen Rahmen die Mitarbeiter*innen vielfältige Informationen zum Thema Gesundheit erhalten. Ergänzend dazu können die Beschäftigten im Rahmen dieser Veranstaltung bspw. augenärztliche Untersuchungen, Hörtests oder ernährungsphysiologische Beratungen kostenfrei in Anspruch nehmen.

Kostenlose Grippeschutzimpfungen

Die Stadtverwaltung Marl führt jährlich in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst eine für die Mitarbeiter*innen kostenfreie Grippe-Schutzimpfung durch und hilft dadurch, einer Influenza-Infektion vorzubeugen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unter dem Aspekt arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen führt die Stadtverwaltung Marl in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst regelmäßig Angebotsvorsorgeuntersuchungen für ihre Mitarbeiter*innen durch und hilft somit, tätigkeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Kursangebot

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet die Stadtverwaltung Marl ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, an kostenlosen in Kooperation mit der Volkshochschule „die insel“ angebotenen Kursen teilzunehmen. Das Angebot umfasst Sport- und Entspannungskurse, sowie Kurse mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten (Progressive Muskelentspannung, Resilienz, gesunde Ernährung etc.).

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 SGB IX soll Beschäftigte, die nach einer längeren Krankheitsphase in den Beruf zurückkehren, bei der Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag unterstützen. Die Einführung dieses Instruments hat sich bereits in mehrjähriger Praxis bewährt und erfolgreich dazu beigetragen, bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. (erneuter) Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Das betriebliche Vorschlagswesen (Ideenmanagement) bietet den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Marl die Möglichkeit, Prozesse zur verbesserten Aufgabenerfüllung und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung aktiv mitzugestalten und damit maßgeblich zum laufenden Modernisierungsprozess der Stadtverwaltung beizutragen. Angenommene Verbesserungsvorschläge werden wahlweise mit einer Sach- oder Geldprämie honoriert.

Teilzeit

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf können Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Marl die Teilzeitarbeit als flexibles und familienfreundliches Arbeitszeitmodell in Anspruch nehmen.

Gleitende Arbeitszeit

Die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) als ein Modell der flexiblen Arbeitszeit räumt den Mitarbeiter*innen in vielen Bereichen der Stadtverwaltung Marl das Recht und die Möglichkeit ein, Einfluss auf die Gestaltung der eigenen täglichen Arbeitszeit zu nehmen. Daraus ergeben sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf sowie eine größere Mitarbeitermotivation und - zufriedenheit.

Sonderurlaub oder Arbeitszeitverkürzung

Den tariflich Beschäftigten der Stadtverwaltung Marl wird die Möglichkeit geboten, tageweise bis max. drei Wochen Sonderurlaub (§ 28 TVöD) unter Verzicht auf die Jahressonderzahlung zu nehmen. Für die tariflich Beschäftigten eröffnen sich dadurch weitere Möglichkeiten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung und damit verbunden Wege zur besseren Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf.

Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) gem. § 18 TVöD für alle Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen eingeführt. Mit diesem zusätzlichen Bezahlungselement sollen die Qualität, Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes gefördert und Motivation, Eigenverantwortung sowie Führungskompetenz gestärkt werden.
Basierend auf dieser tariflichen Regelung zahlt die Stadtverwaltung Marl ihren Mitarbeiter*innen bei Erreichen einer Zielvereinbarung jährliche Leistungsprämien. Beamte*innen erhalten statt eines Leistungsentgeltes eine Zeitgutschrift.

Tariflicher Zusatzurlaub bei Wechselschichttätigkeit

In verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung Marl leisten Mitarbeiter*innen (Wechsel-)Schichtarbeit. Dafür gewährt die Stadtverwaltung Marl den betroffenen Beschäftigten auf Grundlage des § 27 TVöD entsprechenden Zusatzurlaub, z.B. fünf Tage für Beschäftigte im Rettungsdienst bei Beschäftigung in Vollzeit.

Betriebliche Altersvorsorge

Die tariflich beschäftigten Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sind im Rahmen der tarifrechtlich vorgesehenen Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe zusatzversichert. Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt durch die Zahlung eines Arbeitnehmerbeitrages, der bei der Lohnzahlung einbehalten wird und einem höheren Arbeitgeberbeitrag. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen (Bewilligung einer Regelaltersrente, befristeten Rente, Renten wegen Erwerbsminderung u.a. sowie einer Mindestversicherungszeit von 60 Umlagemonaten bei der VBL) wird eine Betriebsrente gewährt.

Kostenfreie Parkmöglichkeiten

Den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Marl steht ein umfangreiches Angebot an kostenfreien Parkplätzen in unmittelbarer Nähe der Verwaltungsgebäude zur Verfügung.

Corporate Benefits

Alle Mitarbeitende der Stadtverwaltung Marl können über die Plattform „corporate benefits“ Angebote und Rabatte von ca. 800 Dienstleistern in Anspruch nehmen. Diese Angebote umfassen sämtliche relevanten Lebensbereiche, wie Reisen, Mode, Wohnen, Technik und viele weitere. Die Abwicklung läuft dabei per App oder via jedem anderen internetfähigem Endgerät und kann rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr genutzt werden.

Dienstradleasing

Als fahrradfreundlicher Arbeitgeber bietet die Stadt Marl ihren Tarifbeschäftigten das Dienstrad-Leasing durch Entgeltumwandlung an. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit ein hochwertiges Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 Km/h sowohl für die Wege zur Arbeit als auch in ihrer Freizeit zu nutzen. Darüber hinaus leistet die Stadt Marl einen Beitrag zur Gesunderhaltung sowie zur Steigerung der umweltverträglichen Mobilität.

 


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Frau Melang

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