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Hilfe für die Ukraine

Die Stadt Marl zeigt sich solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung und wird Betroffenen Schutz und Beistand gewähren. Die Verwaltung bündelt aktuell städtische und bürgerschaftliche Kräfte in Marl. Hier finden Sie Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links. Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Aufenthalt und Unterbringung

Aufenthalt in Marl
Für ausländer- und aufenthaltsrechtliche Fragen sowie Informationen zum Registrierungsverfahren und Ausstellung einer Anlaufbescheinigung zur Vorlage bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum.
E-Mail: Aufenthalt-Ukraine(at)marl.de
Tel.: Bitte nutzen Sie die angegebene Mailadresse

Прибуття / реєстрацію
Реєстрація тільки за попереднім записом
E-Mail: Aufenthalt-Ukraine(at)marl.de
недоступний

Unterbringung
Für Fragen und Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine.
E-Mail: Unterbringung-Ukraine(at)marl.de
Tel.: 02365/99-2336 und 02365/99-2302

Mісце для проживання
E-Mail: Unterbringung-Ukraine(at)marl.de
Phone: +49 2365 99 2336 // +49 2365 99 2302

Notfall-Rufbereitschaft am Abend und Wochenende für eintreffende Menschen aus der Ukraine, die dringlich eine Unterbringung benötigen.
Telefon: 02365/99-2531

Для екстреного зв'язку: „Мені потрібно житло“
вечірній, вихідні
Phone: +49 02365/99-2531

Registrierung und Erstunterbringung / zentral in Bochum
Die Ausländerbehörde der Stadt Marl stellt Ukraine-Vertriebenen, die in Marl eintreffen und vorübergehend hier unterkommen, eine sogenannte Anlaufbescheinigung aus und weist ihnen den Weg zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum.

Hier geht es zur Wegbeschreibung: LEA.

Unter Vorlage der Anlaufbescheinigung wird der Personenkreis dort aufgenommen, erkennungsdienstlich erfasst und medizinisch versorgt. Im Anschluss erfolgt die quotengerechte Verteilung in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg entsprechend § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

 

Schulbesuch 

Schulpflicht
Alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in Deutschland zur Schule gehen.

Grundschule
Die Beschulung für zugewanderte Kinder im Alter von 6-10 Jahren erfolgt in der Nähe des Wohnortes in einer Grundschule.

Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
Für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren erfolgt der Unterricht zunächst in einer Sprachförderklasse an einer weiterführenden Schule. Eine Eingliederung in eine Regelklasse erfolgt in Abhängigkeit der jeweiligen Sprachkenntnisse und individuellen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel nach zwei Jahren). Damit kann dann auch ein erneuter Schulwechsel verbunden sein.

Anmeldung an der Schule
Alle registrierten Geflüchteten aus der Ukraine werden angeschrieben oder können sich unter unter der Telefonnummer (02365)99-28 47 bzw. per Email an daniel.hein.bezreg.muenster(at)marl.de melden, um einen Termin zu vereinbaren.


Erforderliche Unterlagen
Für die Aufnahme an einer Schule benötigen Sie die folgenden Unterlagen (sofern verfügbar):

  • Pass, Geburtsurkunde
  • Registrierungsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel (falls bereits vorhanden)
  • Impfpass (Pflicht zur Masernimpfung!)
  • Schulzeugnisse

Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Schulsystem in NRW finden Sie in deutscher, englischer und russischer Sprache hier: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem

 

Sonderverfahren für jüdische Zuwandernde aus der Ukraine: Kultusgemeinde RE unterstützt

Unabhängig von einer Aufenthaltsgewährung nach § 24 AufenthG können Ukraine-Vertriebene jüdischer Abstammung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat alle Infos zum Sonderverfahren für jüdische Zuwandernde aus der Ukraine hier veröffentlicht.

Antragsstellungen sind bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland möglich, auch bei der Jüdischen Kultusgemeinde Kreis Recklinghausen. Interessierte finden zweisprachige Infos auf der Homepage und können sich an das Sozialbüro der Gemeinde wenden: Mo, Di, Do und Fr von 9-13 Uhr sowie Di und Fr von 15-17 Uhr telefonisch unter 02361-15131. Die Ansprechpartner*innen sprechen Ukrainisch und Russisch.

Die Stadt Marl informiert über das Sonderverfahren und den Kontaktweg zur Jüdischen Kultusgemeinde u. a. mit mehrsprachigen Aushängen in Gemeinschaftsunterkünften und relevanten Dienststellen.

Menschen aus der Ukraine fahren kostenlos mit Bus und Bahn

In Marl schutzsuchende Ukrainer*innen können kostenlos und ohne Ticket u. a. die Busse der Vestischen nutzen. Es genügt das Vorzeigen des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über den Aufenthalt, die von der Ausländerbehörde erstellt wird. Weitere Infos.

Kinder und Jugendliche können ihre Freizeit gestalten

Die Jugendhilfeplanerin der Stadt Marl hat eine Liste mit Freizeitangeboten erstellt, die ukrainische Kinder und Jugendliche kostenlos nutzen können. Darin enthalten sind u.a. Angebote des MaKi-Mobils, der Mobilen Jugendarbeit, von Jugendzentren, Stadtteilbüros und Sportvereinen. 

Wenn auch Ihre Einrichtung/Gruppe/Verein ein Angebot für Kinder und Jugendliche von Ukraine-Vertriebenen macht, das in die Liste aufgenommen werden soll, wenden Sie sich bitte an: saskiawenke.crosberger(at)marl.de.

Liste "Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche"

Musikalische Angebote

Die Musikschule der Stadt Marl möchte Geflüchtete aus der Ukraine mit musikalischen Angeboten unterstützen. Der Unterricht und ein eventuell benötigtes Leihinstrument sind kostenlos. Bei Bedarf richtet die Musikschule auch einen Kurs für Mütter mit Kleinkindern ein, um ihnen eine erste Begegnung mit Musik zu ermöglichen. In der städtischen Musikschule sind Lehrkräfte tätig, die die Geflüchteten in ihrer Muttersprache unterrichten oder beim Übersetzen behilflich sein können. Weitere Informationen zu den Angeboten und zur Anmeldung erteilt Frau Raute unter der Rufnummer (02365) 50330653.

Das junge Blasorchester Marl (jBM) verleiht kostenlos Musikinstrumente an geflüchtete ukrainische Musiker*innen und lädt zum Mitspielen in den jBM-Ensembles ein. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Mehr Infos dazu hier.

Weitere Angebote

Für weitere Angebote und Nachfragen zu ehrenamtlicher Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine (z. B. Dolmetschen, Aktivitäten).

E-Mail: Ehrenamt-Ukraine(at)marl.de
Tel.: 02365/99-2276 oder 02365/99-2427

Волонтерська допомога

E-Mail: Ehrenamt-Ukraine(at)marl.de
Phone: +49 2365 99 2276 // +49 2365 99 2427

Die insel-VHS (Wiesenstr. 22) bietet Sprachkurse an.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insel-VHS per E-Mail an insel-integration(at)marl.de oder telefonisch unter der Rufnummer (02365) 50356641 zur Verfügung.

Die Stadt Marl weist darauf hin, dass der Kauf von Sachspenden nicht zielführend ist. Bürgerinnen und Bürger können das Geld besser auf folgendes städtisches Spendenkonto überweisen:

Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE05426501500060060423
BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: „Spenden Flüchtlingshilfe Marl / 05.03.03.4148006

Die Stadt Marl nimmt zum jetzigen Zeitpunkt keine Sachspenden mehr für die Menschen in der Ukraine an. Ihre Einrichtung / Ihr Unternehmen nimmt Sachspenden für die Ukraine entgegen? Dann teilen Sie es uns gerne per E-Mail an buergermeister(at)marl.de mit.

Spenden am besten als Gutschein

Wer Menschen aus der Ukraine bei der Erstversorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln unterstützen möchte, kann dies am besten mit dem Kauf eines Gutscheins für einen Super- oder Drogeriemarkt tun. Das Amt für Arbeit und Soziales nimmt die Gutscheine auf dem Postweg entgegen (zu adressieren an die Stadt Marl, Amt 50, Abteilung Grundsicherung und Persönliche Hilfen/Ukraine, Liegnitzer Str. 5, 45768 Marl) und sorgt für die Weitergabe an neu ankommende ukrainische Personen.

Aufruf: Wer kann bei Umzügen in private Wohnungen unterstützen?

Wenn Ukraine-Vertriebene in private Wohnungen ziehen, die sie selbst mieten, sind sie vielmals auf Hilfe beim Umzug und dem Einrichten der Wohnung angewiesen: zum Beispiel beim Abholen und Aufbauen von Möbeln oder beim Anschließen von Lampen und kleinen Elektrogeräten. Die Stadt Marl sammelt unter Tel.: 02365-992427 und E-Mail: ehrenamt-ukraine(at)marl.de Hilfsangebote für Umzüge, die dann an Vertriebene vermittelt werden.

Die eingerichtete Kleiderkammer der Stadt Marl für Flüchtlinge und Vertriebene bietet ein zielgruppenspezifisches Angebot, das ohne Terminvereinbarung bei Vorlage des Aufenthaltstitels bzw. Bescheinigung der Ausländerbehörde genutzt werden kann. Die Kleiderkammer befindet sich am Standort der insel-VHS Hauptstelle (Wiesenstr. 22) in dem alten Schulgebäude gegenüber des Verwaltungstraktes. Vor Ort auf dem Schulhof ist die Kleiderkammer ausgeschildert.

Öffnungszeiten
Mittwochs von 14 bis 16 Uhr

Über die Umsetzung des Rechtskreiswechsels im Jobcenter

Die leistungsrechtliche Betreuung und Versorgung der Ukraine-Vertriebenen erfolgt durch das Jobcenter. Dafür setzt das Jobcenter Marl ein vierköpfiges „Ukraine-Team“ im Bereich der Leistungssachbearbeitung für die Erstantragsstellung ein, die in vereinfachter Form erfolgt. In der Eingangszone des Jobcenters helfen mehrsprachige Hinweisschilder und ein/e Mitarbeiter*in mit Ukrainisch-Sprachkenntnissen bei der Orientierung.

Der für die Arbeitsvermittlung zuständige Bereich „Markt und Integration“ des Jobcenters kümmert sich um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen der Vertriebenen, macht Angebote zum Spracherwerb und bereitet eine Infoveranstaltung rund um das Thema Arbeitsmarkt vor.

Durch den Rechtskreiswechsel stellt sich für Antragsteller*innen auch die Frage nach dem gültigen Renteneintrittsalter, das in Deutschland und der Ukraine verschieden ist: Ukraine-Vertriebene, deren Alter zwischen beiden Eintrittsaltern liegt, werden ab Juni in das 3. Kapitel des SGB XII überführt.

Um für die Unterbringung von unbegleiteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen sorgen zu können, sucht das städtische Jugendamt geeignete Pflegefamilien.

Pflegefamilie können Familien, Paare oder Alleinstehende werden, wenn sie Zeit für Unterstützungen und Begleitungen aufbringen können, ein Zimmer frei haben, gesicherte finanzielle Verhältnisse gegeben sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, gute Deutschkenntnisse vorhanden sind, ein Aufenthaltsstatus gesichert ist und sie persönlich geeignet sind.

Interessierte melden sich bitte telefonisch montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr unter (02365) 96760
oder per E-Mail an psychologische.beratungsstelle(at)marl.de

Der Pflegekinderdienst der Stadt Marl nimmt Kontakt zu Interessenten auf und überprüft sie entsprechend.

Die Psychologische Beratungsstelle bietet den geflüchteten Familien und unterstützenden Personen Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags an.

Themenbereiche können sein:

  • Beratung bei allgemeinen Unsicherheiten im Alltag
  • Beratung zu kindlicher Entwicklung
  • Beratung bei Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder
  • Umgang mit (Trennungs-)Ängsten und Trauer

Bei speziellen Fragestellungen verweisen wir an weiterführende Fachstellen.

Termine sind telefonisch montags bis freitags von 9-11 Uhr unter der Nummer 02365/96760 zu vereinbaren oder per E-Mail unter psychologische.beratungsstelle@marl.de.