Vergnügungsstättenkonzept

Im März 2020 beauftragte die Stadt Marl das Büro Dr. Acocella (Stadt- und Regionalentwicklung) mit der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzeptes zur Steuerung der räumlichen Entwicklung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Marl.

Anlass für dieses Konzept ist das Auslaufen bestehender Genehmigungen für Spielhallen und Wettbüros in Marl und die damit verbundene Anpassung der bestehenden Standorte an die Vorgaben des Landesglückspielgesetzes, insbesondere des Verbots von Mehrfachspielhallen und die Einhaltung von Mindestabständen sowohl untereinander als auch zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

 

Weitere Einzelheiten können Sie dem Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Marl entnehmen. Daneben finden Sie weitere Dokumente zur Vergnügungssteuer.