Wasserversorgungskonzept

Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NW) werden die Städte und Gemeinden erstmals gesetzlich verpflichtet, ein sogenanntes „Wasserversorgungskonzept“ aufzustellen, in dem sie erläutern, wie der Stand der Trinkwasserversorgung ist und wie diese in Zukunft sicher gestellt werden kann. Am 27. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Marl die erste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für die Jahre 2024 bis 2029 beschlossen.