Grundlegende Neuberechnung
Wie berichtet führt die Grundsteuerreform, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018 zurückgeht, zu einer grundlegenden Neuberechnung der Grundsteuermessbeträge. Die Reform zielt darauf ab, die bisherige Ungerechtigkeit in der Bewertung von Immobilien zu korrigieren. Zukünftig werden alle Objekte nach einheitlichen Kriterien bewertet, wobei Faktoren wie zum Beispiel die Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Wohnfläche, statistisch erwartbare Mieterlöse und das Alter des Gebäudes berücksichtigt werden. Daniel Greb: „Bisher gab es Eigentümer, die trotz größerer Wohnfläche und größerem Grundstück, ähnlicher Ausstattung und ähnlichem baulichen Zustand weniger Grundsteuer gezahlt haben, als Eigentümer kleinerer Objekte.“
Wichtige Einnahmequelle
Für die Stadt Marl ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Sie trägt etwa zur Finanzierung von Schulen, Kitas, Straßen, Sportplätzen und kulturellen Einrichtungen bei. Jede Person, die ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt, ist verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen. Wenn diese Objekte vermietet sind, werden die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Laut Stadt werden die neuen Grundsteuermessbeträge in der Regel von den alten Werten abweichen – was jedoch das Ergebnis einer gerechteren Bewertung der Immobilien darstellt. Dies führt aber keineswegs zu Mehreinnahmen der Stadt. Für das Jahr 2025 wird das Grundsteueraufkommen in Marl bei rund 20,4 Mio. Euro liegen. Im Jahr 2024, dem letzten Jahr vor Inkrafttreten der Reform, betrug das Steueraufkommen circa 21,9 Mio. Euro.
Keine Erhöhung des Hebesatzes
Die Stadt Marl hat bekanntlich entschieden, auf eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 zu verzichten. Dieser beträgt weiterhin 790 Punkte. „Damit liegt der Hebesatz 43 Punkte unterhalb der vom Land NRW empfohlenen Höhe“, erläutert Kämmerer Daniel Greb. „Sofern sich der Steuerbetrag bei dem einen oder anderen Bürger verändert, ist dies die Folge der Reform, um die Immobilien untereinander gerechter zu bewerten.“
Geringere Einnahmen in 2025
Wie die Stadt mitteilt, wird die Grundsteuerreform im Vergleich zu 2024 in diesem Jahr zu geringeren Einnahmen von circa 1,5 Mio. Euro im Haushalt führen. Um die Einnahmen auf dem Niveau der Vorjahre zu halten, wäre eine Erhöhung des Hebesatzes erforderlich gewesen. Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten und Veränderungen, die die Reform mit sich bringt, hat der Rat der Stadt Marl jedoch vorerst auf eine Anpassung verzichtet. Das Land NRW hat die Möglichkeit geschaffen, durch gesplittete Hebesätze die Belastung der Wohnimmobilien weiter zu senken. Dies hätte eine höhere Belastung von Gewerbeimmobilien zur Folge. „Diese Möglichkeit ist mit hohen rechtlichen Risiken verbunden, sodass dies derzeit nicht umsetzbar ist, ohne zeitgleich wichtige Investitionsvorhaben in Schulen und Kitas zu gefährden. Hierzu werden wir die Rechtsprechung beobachten und die Mitglieder des Rates informieren“, so Kämmerer Daniel Greb.
Fragen oder Einwände?
Marler Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder Einwände zum Grundsteuerbescheid der Stadt Marl, zur Zahlung, Minderung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz haben, wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Marl. Die Kontaktdaten sind auf dem Grundsteuerbescheid angegeben. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ist das Finanzamt Marl zuständig. Die Kontaktdaten stehen auf den Bescheiden der Finanzbehörde.
Weiterführende Informationen…
…zur Grundsteuer können Interessierte auf der Internetseite der Stadt Marl unter www.marl.de/grundsteuer oder der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer.nrw nachlesen.
Videobeitrag
Einen guten Überblick über die Grundsteuerthematik erhalten Bürgerinnen und Bürger auch in einem Videobeitrag der Stadt Dorsten. Da sich Dorsten ebenso wie Marl für den einheitlichen Hebesatz entschieden und ebenfalls keine Erhöhung des Hebesatzes vorgenommen hat, treffen die Aussagen dem Grunde nach auch auf die Stadt Marl zu.