Das bedeutet, dass die Grundsteuer A bei 285 % und die Grundsteuer B bei 790 % bleiben. Aktuell liegen bei der Verwaltung der Stadt im Sachgebiet Steuern und Abgaben die Daten von mittlerweile 97 % der bisher 30.000 Grundsteuerobjekte vor.
“Nicht rechtssicher”
„Die Schaffung von unterschiedlichen Hebesätzen für Gewerbe- und Wohnimmobilien ist nicht rechtssicher“, argumentiert Bürgermeister Werner Arndt und verweist im Namen der Verwaltung auf ein Gutachten des Städtetages.
Keine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Denn aus Sicht der Kommunen bewirkt das Gesetz mitnichten eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung schaffe durch die neue Gesetzeslage und die Option der differenzierten Hebesätze vielmehr eine zusätzliche verfassungsrechtliche Problematik in der Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes (Artikel 3 Grundgesetz).
Aufkommen reduziert sich
Bei der Anwendung des einheitlichen Hebesatzes reduziert sich das Aufkommen der Grundsteuer einmalig in 2025 um ca. 1,5 Mio. Euro. Würde man die Hebesatzempfehlungen des Landes NRW umsetzen, würde das Aufkommen der Grundsteuer laut Verwaltung damit dauerhaft nicht aufkommensneutral (Mindereinnahmen i.H.v. ca. 0,4 Mio. € pro Jahr) sein. Dies gilt sowohl für die Berechnung der Grundsteuer mittels des einheitlichen Hebesatzes (833 %) und mittels der differenzierten Hebesätze (697 % / 1238 %). Basierend auf dem tatsächlichen Aufkommensvolumen der Grundsteuer in Höhe von 21.955.300 € wurden vonseiten der Verwaltung folgende Hebesätze ermittelt: einheitlicher Hebesatz 849 %, differenzierte Hebesätze 682 % / 1241 %. Grundlage für die durch die Verwaltung ermittelten Hebesätze sind die bisher übermittelten Grundlagenbescheide des Finanzamtes sowie eine Schätzung der Grundsteuermessbeträge für die bisher nicht veranlagten Grundstücke.
Marler Kinder- und Jugendparlament
Doch es gab neben der Einbringung der Haushaltssatzung noch weitere Themen: In geheimer Wahl wurde zur neuen Vorsitzenden des Inklusionsbeirates, der bereits am vergangenen Freitag tagte, Petra Kläsener gewählt. Und Marl bekommt ein Kinder- und Jugendparlament. Denn der Rat hat die Satzung sowie die Geschäftsordnung für das Marler Kinder- und Jugendparlament beschlossen. Die ordentlichen Vollversammlungen des KiJuPa Marl finden in Zukunft mindestens einmal im Jahr statt und sind öffentlich.
Reallabor wird zurückgebaut
Lange diskutiert wurde das Thema Reallabor „Willy-Brandt-Allee“ – es gab zahlreiche Ergänzungsanträge zu den beiden Beschlussvorlagen der Verwaltung. Letztendlich wurde der Punkt vertagt, die Verwaltung beauftragt, weitere Informationen zum Thema zu liefern. Beschlossen wurde aber, das aktuelle Reallabor zurückzubauen. Entschieden ist damit aber noch nicht, wie es mit einem Radweg an dieser Stelle in Zukunft weitergehen wird. Bevor Beschlüsse gefasst werden, will sich die Politik zunächst über weitere Zahlen informieren lassen (Unfälle, Staus, Kosten für einen dauerhaften Radweg auf der Straße, Hilfsfristen für die Feuerwehrim Zusammenhang mit dem Reallabor etc.).