Kein Supermarkt
Mit dem Ratsbeschluss beginnt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans. Auf dem 2,4 Hektar großen Gelände plant ein Marler Entwicklungsträger den Bau von bis zu 16 Wohnungen und zirka 30 freistehenden Häusern (Reihenhaus, Einfamilienhaus, Doppelhaus). Grund dafür sind der hohe Bedarf an Wohnbauflächen und die geplanten Kita-Plätze, die in Marl fehlen. Der angedachte Lebensmitteldiscounter soll an dieser Stelle nicht realisiert werden. „Ziel ist es, den stetig steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken und die soziale Ausstattung von Drewer-Süd durch eine Kindertagesstätte zu stärken“, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt.
Umweltfachliche Einschätzung
Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche sei dem baulichen Außenbereich zuzuordnen. Für die Nutzung des Baulandpotenzials an der Langehegge ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Umweltprüfung erforderlich. Bei der umweltfachlichen Ersteinschätzung waren keine nennenswerten Konflikte mit Umwelt, Natur und Tier erkennbar. Der Stadtrat hat die Verwaltung angewiesen, einen Anwohnerbeirat zu gründen. Das Gremium soll an der Entwicklung des Baugebietes beteiligt werden.
Anlagen:
Beschlussvorlage: 2022/0026
Anlage 1 – Geltungsbereich BP 260
Anlage 2 – Übersicht Geltungsbereich
Anlage 3 – Bürgerveranstaltung: Protokoll und Vorträge
Änderungsdienst: Empfehlung Stadtplanungsausschuss
Erweiterungsantrag der CDU-Fraktion betr. Vorlage 2022/0026 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260
Darüber hinaus verschob der Rat der Stadt Marl mit knapper Mehrheit den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 258 „Nahversorgungsstandort Riegefeld“. Zunächst soll die Verwaltung eine Bürgerversammlung zum geplanten Lidl-Projekt auf dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei Pasch organisieren.
Anlagen:
Beschlussvorlage: 2022/0195 - Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich 'ehemalige Gärtnerei Pasch an der Dorstener Straße
Übersicht Änderungsbereich
Planzeichnung
Legende
Beschlussvorlage: 2022/0196 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 258 'Nahversorgungsstandort Riegefeld' der Stadt Marl für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei Pasch an der Dorstener Straße
Geltungsbereich
Übersichtsplan
Antrag auf Einleitung nach § 12 BauGB der Firma Lidl
Planungsskizze
Städtebaulicher Entwurf