Nach dem Beschluss des Rates kann die Stadtver-waltung jetzt die erforderlichen Beratungsleistungen öffentlich ausschreiben. Ermittelt werden sollen die Kosten für drei Varianten: für eine reine Instandsetzung des Gebäudekomplexes, für eine Generalsanierung einschließlich einer energetischen Sanierung sowie für eine umfassende Sanierung mit einem privaten Partner. Der Rat der Stadt Marl wolle mit seiner Entscheidung das Signal geben, dass die „absolut notwendige Sanierung" angestoßen wird, die inzwischen „unzumutbaren Arbeits-bedingungen der Beschäftigen" behoben werden und die Kunden bei ihrem Besuch im Rathaus künftig wieder angemessene räumliche Voraussetzungen vorfinden, bekräftigen Sprecher von SPD, CDU, FDP und bum.
Ob der Rat der Stadt auch zustimmen wird, dass das Rathaus unter Denkmalschutz gestellt werden soll, blieb gestern offen. Die Entscheidung wurde vertagt, da mehrere Fraktionen noch zusätzlichen Informationsbedarf hatten.
Dokumente:
Beschlussvorlage 2013/0034 zur Rathaussanierung
Beschlussvorlage 2013/0035 zur Eintragung des Rathauskomplexes in die Denkmalliste mit
Anlage zur Begründung
Das Rathaus Marl als "architektonischer Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft"