Gesucht wird die wirtschaftlichste Variante
Geprüft werden sollen drei Varianten für die Sanierung des Rathauses und der Gebäudetechnik: die reine Instandsetzung zur Aufrechterhaltung der Funktion und der Verkehrssicherheit des Gebäudes, die Generalsanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Sanierung mit einem privaten Partner. Die Prüfung der dritten Variante einer öffentlichen und privaten Partnerschaft habe das zuständige Landesministerium ausdrücklich erbeten, berichtete Bürgermeister Werner Arndt den Ausschussmitgliedern. Ziel sei es, die wirtschaftlichste Variante in Hinblick auf die Auswirkungen und Belastungen für den städtischen Haushalt zu finden und eine „möglichst nahe an der Wahrheit liegenden Kostenschätzung" zu erhalten.
Das Land prüft mit
Im Vorfeld hatte die Stadt Marl bereits Kontakt zu einer entsprechenden Arbeitsgruppe der Landesregierung aufgenommen. Außerdem hat die Stadt mit dem Land NRW einen Vertrag geschlossen, der vorsieht, dass die NRW-Bank die Rathaussanierung unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit prüft.
Interfraktionelle Arbeitsgruppe begleitet Sanierung
Begleitet werden soll die Rathaussanierung von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Stadtplanungssauschusses. Die Arbeitsgruppe soll einen transparenten Informationsfluss zwischen allen Beteiligten sicherstellen.
Ziel: zeitgemäße Bedingungen für Kunden und Beschäftigte
Mit der Sanierung des Rathauses sollen für Kunden verbesserte und dem Stand der Technik entsprechende Bedingungen geschaffen und die „unzumutbaren Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter" Peter Wenzel, SPD) behoben werden.
„Wir waren noch nie so weit wie heute"
Bürgermeister Werner Arndt freute sich über die Unterstützung für die Bemühungen der Verwaltung. Die Sanierung des Rathauses sei zwar eine „Herkules-Aufgabe", so Werner Arndt, doch „wir waren noch nie so weit wie heute".
Schwierige Entscheidung über Denkmalschutz
Keine Einigung hingegen gab es bei der Frage, ob das Rathaus auch unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Die Verwaltung hat in einer ausführlichen Vorlage dargestellt, dass das - nach einem preisgekrönten Entwurf der niederländischen Architekten van den Broek und Bakema errichtete - Rathaus die Kriterien erfüllt, um in die Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen zu werden.
Sorge um erhöhte Kosten
Während Bürgermeister Werner Arndt („Unser Rathaus ist architektonisch einzigartig") und Johannes Westermann (Wählergemeinschaft Die Grünen) sich eindeutig dafür aussprachen, das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen, äußerten andere Ausschussmitglieder die Sorge, dass die Sanierung eines denkmalgeschützten Rathauses u.a. mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte. Der Ausschuss sah weiteren Beratungsbedarf und vertagte das Thema auf die Ratssitzung am Donnerstag.
Minister entscheidet in letzter Instanz
Die Entscheidung darüber, ob das Rathaus in die Denkmalschutzliste aufgenommen wird oder nicht, trifft allerdings nicht der Rat der Stadt Marl, sondern der Landschaftsverband Westfalen und in letzter Instanz der Minister für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Denkmalbehörde.
Dokumente:
Beschlussvorlage 2013/0034 zur Rathaussanierung
Beschlussvorlage 2013/0035 zur Eintragung des Rathauskomplexes in die Denmalliste mit
Anlage zur Begründung
Das Rathaus Marl als "architektonischer Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft"