Bürger können zwei Stimmen abgeben
Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag dürfen die Marlerinnen und Marler zwei Stimmen abgeben, einmal für den Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises und für die Landesliste der Parteien. Bei der Bundestagswahl dürfen auch 2.131 junge Menschen in Marl zum ersten Mal für ein großes Parlament abstimmen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an der Bundestagswahl müssen daher im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche vor jeder Wahl zunächst bei der Stadt Marl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Stadtverwaltung eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wahlbüro öffnet am 8. Februar
Das Wahlbüro in der insel-Volkshochschule (Wiesenstr. 22, 45770 Marl) öffnet am Samstag, 8. Februar. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der 5. Kalenderwoche versendet. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet und trägt die städtische Adresse (Stadt Marl, Wahlbüro, 45765 Marl). Die Stadtverwaltung richtet insgesamt 47 barrierefreie Wahllokale und 22 Briefwahllokale für den Bundeswahlkreis 121 (Recklinghausen II) ein. Besetzt wird jedes der Lokale mit einem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin und sechs bzw. vier Beisitzern. Sollte bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, können sich Betroffene unter der Rufnummer (02365) 99-2633 im Wahlbüro melden.
Briefwahl vorher möglich
„Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten oder können, haben die Möglichkeit, vorher an der Briefwahl teilzunehmen“, erklärt Daniel Stasiewski, zuständig für Wahlen im Haupt- und Personalamt. Dazu benötigen sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen, die beim Wahlbüro der Stadt Marl beantragt werden können. Daniel Stasiewski: „Briefwahlanträge können grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht“. Anträge auf Briefwahl können postalisch unter anderem mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail an wahlbuero@marl.de gestellt oder nach Zugang der Wahlbenachrichtigung online unter www.marl.de/bundestagswahl beantragt werden. Auch direkt im Wahlbüro können Bürger Anträge stellen, ihre Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt vor Ort wählen.
Genug Wahlhelfende gefunden
Sechs Wochen vor der Bundestagswahl hat die Stadt bereits 514 Freiwillige gefunden, die am Wahlsonntag als Helferinnen und Helfer ehrenamtlich im Einsatz sein wollen. Derzeit werden noch die Reserveplätze aufgefüllt, um eventuell Krankmeldungen am Wahltag auffangen zu können. Bürgermeister Werner Arndt bedankt sich für das „außerordentlich hohe Interesse“ und die Bereitschaft der Marlerinnen und Marler.
Weiterführende Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Interessierte im Internet unter www.marl.de/bundestagswahl.