Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. 

Die Stadt Marl hat in der Hauptstelle der insel-Volkshochschule in der Wiesenstraße voraussichtlich ab dem 08. Februar das Wahlbüro eröffnet. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt mit der Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich auf vier Jahre gewählt werden.

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es wie aktuell zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Wahlergebnisse

Das Wahlamt der Stadt Marl prüft die von den Wahlvorschlagsträgern gesammelten Unterstützungsunterschriften für die Kreiswahlvorschläge und Landeslisten. Nach Überprüfung wird das Wahlrecht der unterschreibenden Personen vom Wahlamt bescheinigt.

Terminbuchung

Zur Einreichung der Unterschriften können vom 02.12.2024 bis zum 03.01.2025 Termine telefonisch vereinbart werden.

Ihr Termin findet im Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Str. 165 in 45772 Marl, Gebäude 3 statt. 

Bei Terminbuchungen im Zeitraum vom 24.12.24 - 31.12.24 warten Sie bitte vor dem Haupteingang des o.g. Gebäudes.

Die Einreichung per Post ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie hierbei jedoch eine mögliche verlängerte Rücksendedauer aufgrund der Feiertage.

Postanschrift
Stadt Marl
Wahlamt
Carl-Duisberg-Str. 165
45772 Marl

 

Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Montag 23.12.2024: 08.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 27.12.2024: 08.00 bis 12.30 Uhr

Montag 30.12.2024: 08.00 bis 16.00 Uhr

Do. 02.01.2025:       08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 03.01.2025: 08.00 bis 12.30 Uhr

 

Rufbereitschaft zwecks Terminabsprache 

Dienstag 24.12.2024:             10.00 bis 12.00 Uhr   (Tel.: 02365/99 2634 )

Samstag 28.12.2024:             10.00 bis 12.00 Uhr   (Tel.: 02365/99 2634 )

Dienstag 31.12.2024              10.00 bis 12.00 Uhr   (Tel.: 02365/99 2634)

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    (§ 12 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes).

  • Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie:

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Gewählt werden die Mitglieder des deutschen Bundestages.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wer sich als Wahlbewerber aufstellen lässt, benötigt eine Bescheinigung über seine Wählbarkeit. Diese stellt die zuständige Gemeindebehörde aus.

Für Deutsche ohne Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ist dafür das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist in diesem Fall bei der für den Wohnort des Wahlbewerbers im Ausland zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen (§ 34 Absatz 7 Satz 2 Bundeswahlordnung).

Die Stadt Marl sucht für den Wahltag wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände. 

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bundestagswahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich online über das Serviceportal der Stadt Marl, per E-Mail an wahlhelfende(at)marl.de oder telefonisch (02365) 99-2720 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 80 Euro und im Briefwahlvorstand 60 Euro.

Im Juni 2023 ist ein neues Wahlrecht in Kraft getreten (20/5370, 20/6015, Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 147). Wie das bisherige Wahlrecht weist auch das neue Wahlrecht den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der jüngsten Änderung des Wahlrechts ist die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und die Vorhersehbarkeit von dessen Größe.

Auch künftig können bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden. Wie bisher wird mit der Erststimme ein Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Anders als bisher ist nunmehr jedoch das Ergebnis der Zweitstimmen allein maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen nicht mehr.

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist am 14. März 2024 in Kraft getreten.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich in der fünften Kalenderwoche 2025 postalisch zugestellt. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet und trägt die städtische Adresse (Stadt Marl, Wahlbüro, 45765 Marl).

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, bittet die Stadtverwaltung Marl, sich unter der Rufnummer (02365) 99-2633 umgehend an unser Wahlbüro zu wenden.

Urnenwahl:

Am Wahltag, (wahrscheinlich)  23. Februar besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahllokal in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen die Wahlberechtigten entweder die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis beziehungsweise Reisepass. Die Wahl ist auch mit dem Wahlschein in Kombination mit dem Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass möglich.

Briefwahl:

Die Briefwahl können die Wahlberechtigten auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:

  • per Post mit dem Formular, das sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag),
  • per formlosem Brief an das Wahlbüro der Stadt Marl (Adresse siehe Kontakt unten),
  • per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de oder
  • per Online-Wahlscheinantrag

Der Briefwahlantrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Antragstellenden enthalten. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wichtige Hinweise:

Die letzte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist Freitag, 21. Februar 2025 bis 15 Uhr.

Hinweis: Das Wahlbüro öffnet ab dem 8. Februar 2025 und befindet sich in der Volkshochschule die insel, Wiesenstr. 22, 45770 Marl.


Kontakt


Wahlbüro

Haupt- und Personalamt
wahlbuero@­marl.de 02365 99-2633 Adresse Öffnungszeiten

Wahlbüro
Wiesenstraße 22
45770 Marl

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.30 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten für einzelne Bereiche. Sie finden diese auf der Startseite unter "Öffnungszeiten" oder unter einer entsprechenden Dienstleistung.