Ab dem 21. August besteht die Gelegenheit, großformatige Pläne für den geplanten Ausbau in der Hauptstelle der Sparkasse Vest Recklinghausen (Bergstraße 8) und in der Hauptstelle der Volksbank Marl-Recklinghausen (Victoriastr. 1) in Augenschein zu nehmen. Am 5. September erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die Anlieger auf einer öffentlichen Veranstaltung im Rathaus (18 Uhr, Sitzungssaal I) von Bürgermeister Werner Arndt und Baudezernent Wolfgang Seckler detaillierte Informationen zum geplanten Straßenausbau und Antworten auf ihre Fragen.
Ausbauplanung
Bei der Ausbauplanung der Berg-/Victoriastraße zwischen dem neuen Kreisverkehr an der Otto-Wels-Straße und der Ziegeleistraße stand für die Planer die Verkehrssicherheit an erster Stelle. So sieht die Planung unter anderem vor, dass die Radfahrer auch auf der Südseite der Straße einen Radweg erhalten und im Bereich der Bachstraße und der Friedrichstraße Querungshilfen in die Fahrbahn eingebaut werden, die Fußgängern das Queren der Straße erleichtern. Darüber hinaus werden die Gehwege und Haltstellen für die Busse neu gestaltet, die Ladezonen und Parkplätze neu geordnet sowie zusätzliche Bäume angepflanzt .
Ablauf der Bauarbeiten
Bereits im Herbst möchten der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl im Bereich der bestehenden Parkflächen (vor der ehemaligen Filiale von Schlecker) mit vorbereitenden Arbeiten beginnen. Bis zum Jahresende sollen in diesem Bereich u.a. der Durchlass des alten Loemühlenbaches saniert und der vorhandene Entwässerungskanal für das Niederschlagswasser auf der Bergstraße saniert bzw. erneuert werden. Der Beginn der Bauarbeiten für die Umgestaltung der Berg-/ Victoriastraße zwischen Otto-Wels- und Ziegeleistraße ist - abhängig von der Witterung - für das Frühjahr 2013 vorgesehen. Der genaue Beginn der Baumaßnahmen und die Reihenfolge der Bauarbeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Straßenausbaubeiträge
Der Ausbau des Straßenabschnitts wird vom Land NRW und der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Nach dem Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) werden für die Maßnahme Straßenausbaubeiträge erhoben (§ 8). Beitragspflichtig sind demnach die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der in diesem Bereich von der Berg-/ Victoriastraße erschlossenen Grundstücke.