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Zinsverordnung
Zinsverordnung -
Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK
Die Förderung selbst genutzten Wohnraums ist ein Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und bezahlbarer Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen unter anderem für Familien mit geringerem Einkommen.
Gefördert werden der Neubau von Mietwohnraum, selbstgenutztes Wohneigentum und die Modernisierung von Wohnraum. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aus Mitteln der landeseigenen Förderbank (NRW.BANK) sowie Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Darlehen und der Gewährung von "Tilgungsnachlässen".
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden, hierzu schreibt die NRW.Bank die Darlehensnehmer regelmäßig an, sodass ein Antrag auf Zinssenkung gestellt werden kann, sofern die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Prüfung und Ermittlung Ihrer Einkommensverhältnisse erfolgt durch die zuständige Stelle (Stadt Marl- Amt für Arbeit und Soziales).
Zur Ermittlung und Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne, nehmen Sie hierzu telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.
Ablauf des Verfahrens:
Rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Zinsanpassung erhalten die Darlehensnehmer eine Mitteilung über die Höhe des Zinssatzes und über die zukünftig zu zahlenden halbjährlichen Leistungen. Darin wird auch der Termin angegeben, bis wann spätestens ein Zinssenkungsantrag bei der NRW.BANK gestellt werden muss. Zinssenkungsanträge, die nach dem genannten Termin bei der NRW.BANK eingehen, können auch erst später berücksichtigt werden.
In der Einkommensbestätigung der zuständigen Stelle (Stadt Marl – Amt für Arbeit und Soziales – Wohnberechtigungsscheine) ist der Stichtag für die Einkommensprüfung angegeben, der für die Festsetzung des Zinssenkungszeitraumes in der Regel zu Grunde gelegt wird.
Sie haben bei der oben genannten Stelle die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.
Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne.
Eine Zinssenkung kann jedoch widerrufen werden, wenn sich im Zeitraum der Senkung die Nutzung des Förderobjektes ändert.
Bis zu 20,00 Euro
Siehe unter Downloads
Unterlagen können nach Terminabsprache abgegeben werden.
Nehmen Sie daher unbedingt vor Antragsstellung Kontakt zur Sachbearbeitung per Telefon oder E-Mail auf.
Die Verzinsung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine
sozialer-wohnungsbau@marl.de 02365 99-2384
Stadthaus 3
Raum: 70
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl