Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Wohngeld

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der Ihnen als Mieter*in oder Eigentümer*in hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Wer Wohngeld erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der Wohngeldstelle stellen und die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllen. Wohngeld wird als Zuschuss ab Antragsmonat gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

Falls Sie Wohngeld beantragen möchten, finden Sie die notwendigen Formulare auf dieser Seite. Sie können die Vordrucke herunterladen, ausdrucken und zusammen mit den sonstigen Unterlagen per Post an die Wohngeldstelle versenden. Sie erhalten die notwendigen Vordrucke aber alternativ auch in der Wohngeldstelle. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.


Persönliche Vorsprachen können nur ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die Termine sollten nur durch eine Person wahrgenommen werden. Bitte bedenken Sie aber, dass in den meisten Fällen eine postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen ausreicht und damit eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist.

 


Links zur Wohngeldseite des Landes, zum Wohngeldrechner im Internet sowie zu ergänzenden Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

kostenlos

  • Unterkunftsnachweis
  • Einkommensnachweis
  • Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss

Normalerweise liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen vollständig eingereichten Antrag bei 6 – 8 Wochen.

Aufgrund der Gesetzesänderung ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wohngeld-Plus-Gesetz in der aktuellen Fassung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Mietbeihilfe, Mietzuschuss, Wohngeld

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Wohngeld NF - RU

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Sachbearbeitung Wohngeld GU - JO

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Sachbearbeitung Wohngeld BM - DR

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Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT)

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