Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Wohnberechtigungsschein
Die Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial- und Zweckgebundenen) Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins richtet sich nach den Einkommensverhältnissen aller im Haushalt lebenden Personen.
Sowohl die maßgebende Einkommensgrenze des Haushaltes als auch die Wohnungsgröße ist nach der Personenanzahl gestaffelt.
Ausgestellt werden kann:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Diese Bescheinigungsart wird ausgestellt, wenn dem Wohnungssuchenden noch keine bestimmte Wohnung bekannt ist. Nach Prüfung der einkommensmäßigen Voraussetzungen wird die Bescheinigung erteilt. Diese ist stichtagsgenau ein Jahr lang gültig und berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, der im Wohnberechtigungsschein genannten Wohnungsgröße, in ganz Nordrhein-Westfalen. - Gezielter Wohnberechtigungsschein
Hier werden die Bezugsvoraussetzungen für eine ganz bestimmte Wohnung geprüft (Zweckbindung für besondere Personenkreise, Belegungsrechte und ähnliches).
Zur Ermittlung und Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne, nehmen Sie hierzu telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.
Bis zu 20,00 Euro
Notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationen zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein unter Downloads.
Nehmen Sie unbedingt vor Antragstellung Kontakt zur Sachbearbeitung per Telefon oder E-Mail auf.
Wohnberechtigungsscheine können nach Terminabsprache sofort, innerhalb von 10 bis 30 Minuten erstellt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Nehmen Sie daher unbedingt vor Antragstellung Kontakt zur Sachbearbeitung per Telefon oder E-Mail auf.
WFNG NRW, WNB
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine
sozialer-wohnungsbau@marl.de 02365 99-2384
Stadthaus 3
Raum: 70
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl