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Vormundschaften
Wahrnehmung sämtlicher persönlicher und vermögensrechtlicher Angelegenheiten für Minderjährige, sofern die Personensorgeberechtigten verstorben sind, oder ihnen durch Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes das Sorgerecht entzogen wurde. Bei Übertragung einzelner Bestandteile des Sorgerechts spricht man von Pflegschaften.
kostenfrei
Anträge auf Einrichtung von Vormundschaften oder Pflegschaften sind an das Vormundschaftsgericht zu richten. Zuständig ist das Gericht an dem Ort, an dem das Kind oder der Jugendliche seinen Lebensmittelpunkt hat.
Die Bearbeitungsdauer fällt in die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichtes.
§§ 53-58 Sozialgesetzbuch VIII
Ihre Ansprechpersonen
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Beistandschaften Vormundschaften
amt51@marl.de 02365 99-2400Raum: 64
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Vormundschaften A - Z
amt51@marl.de 02365 99-2403Raum: 65
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Vormundschaften A - Z
amt51@marl.de 02365 99-2462Raum: 63
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Vormundschaften A - Z
amt51@marl.de 02365 99-2462Raum: 63
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Vormundschaften A - Z
amt51@marl.de 02365 99-2499Raum: 65
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl