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Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sperrung einer öffentlichen Verkehrsfläche

Die Straßenverkehrsbehörde kann u.a. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum eine verkehrsrechtliche Anordnung treffen.

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist eine Anordnung darüber einzuholen, wie ihre Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist.

Mit Ortstermin: 100,00 €

Ohne Ortstermin: 60,00€

Verlängerung einer bestehenden Anordnung: 35,00€

Antragsformular, Verkehrszeichenplan

7-14 Tage

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung

Sperrung, Baustelle, Verkehrsrechtliche Anordnung,
Sperrgenehmigung Verkehrsrechtliche Anordnung

Ihre Ansprechpersonen

Mitarbeit Öffentliche Verkehrsflächen

strassenverkehr@­marl.de 02365 99-2343
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen

strassenverkehr@­marl.de 02365 99-2385
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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