Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Einrichtung einer Haltverbotszone

Zum Freihalten von Verkehrsflächen z.B. für die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Umzuges kann eine Erlaubnis zum Aufstellen von Haltverbotsschildern erteilt werden.

Die Zeichen nach 283 StVO (Haltverbot) müssen 72 Std. vor Beginn der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche mit dem Hinweis, ab wann sie gültig sind (Datum und Uhrzeit) aufgestellt werden. Verkehrszeichen werden nicht von der Stadt Marl zur Verfügung gestellt.

17,50 €

Antragsformular, Verkehrszeichenplan

7-14 Tage

§ 45 Straßenverkehrsordnung

Sperrung, Baustelle, Verkehrsrechtliche Anordnung, Haltverbot, Haltverbotszone, Halteverbotszone, Haltverbotsschilder, Parkverbot, Parkverbotsschilder
Haltverbot, Parkverbot

Ihre Ansprechpersonen

Mitarbeit Öffentliche Verkehrsflächen

strassenverkehr@­marl.de 02365 99-2343

Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

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Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen

strassenverkehr@­marl.de 02365 99-2385

Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

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