Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Veranstaltung anmelden

Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.

Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.

Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.

Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.

Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.

 

Für öffentliche Veranstaltungen besteht die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zu erhalten.

Nach § 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes sind zwischen 22.00 und 06.00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen jegliche Tätigkeiten verboten, die eine Störung der Nachtruhe für andere Personen verursachen könnten.

Auf eine tatsächliche Störung kommt es dabei nicht unbedingt an. Der Gebrauch von Musik und Tonwiedergabegeräten ist nach § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes - abgesehen von der Zeit der Nachtruhe - nicht grundsätzlich verboten. Andere Personen dürfen aber nicht erheblich belästigt werden. Von den Verboten der §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes können auf Antrag im begründeten Einzelfall gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Sofern Sie für Ihre Veranstaltung eine solche Ausnahmegenehmigung beabsichtigen, ist dies in der Veranstaltungsanzeige anzugeben.

 

 

 

 

Sofern Ihre Veranstaltung Genehmigungen einzelner Fachämter / -behörden bedarf, können gegebenenfalls Gebühren entstehen.

  • detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
  • Anmelden einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Marl (siehe Downloads)
Veranstaltungsanmeldung, Veranstaltungsmeldung, Veranstaltung anzeigen, Veranstaltungsanzeige, Straßenfest, Stadtteilfest, Schützenfest, Sommerfest, Nachbarschaftsfest, Konzerte, Sportveranstaltungen, Märkte, Kirmessen, Volksfest

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

ordnungsamt@­marl.de 02365 99-2362
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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