Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Urkundenstelle (Urkundenanforderung)
Das Standesamt Marl stellt aus den hier geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Urkunden erhalten die beurkundete Person selbst, sein Ehegatte, Lebenspartner, seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel).
Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Geburtenregister 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Bei Urkunden, die diese Fristen überschreiten nehmen Sie bitte mit dem Stadtarchiv Kontakt auf.
Die Gebühr beträgt pro Urkunde 10 Euro und 5 Euro für jede weitere Urkunde der gleichen Art.
Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege, -Unfall, -Arbeitslosenversicherung) sind gebührenfrei.
Die Unterlagen variieren je nach gewünschter Urkunde.
Handelt es sich bei der beurkundeten Person um das eigene Kind oder den Antragssteller selbst, genügt der Personalausweis/Reisepass.
Handelt es sich bei der beurkundeten Person um einen Verwandten ist durch Urkunden zu belegen, dass diese Verwandtschaft besteht.
Liegen die entsprechenden Urkunden beim Standesamt Marl vor, müssen diese nicht extra mitgebracht werden.
In komplizierteren Fällen oder bei dem Wunsch Urkunden von entfernten Verwandten zu beantragen ist eine telefonische Beratung ratsam.
Bearbeitungsdauer bei persönlicher Vorsprache + alle benötigten Urkunden vorhanden und Personalausweis dabei: 10 Minuten
Bearbeitungsdauer bei persönlicher Vorsprache, Personalausweis dabei, aber die Verwandtschaft muss erst noch ermittelt werden: ca. 20 Minuten
Bearbeitungsdauer bei Zustellung der Urkunde: Bearbeitungs- und Versandzeitraum von bis zu 14 Tagen
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 63 Benutzung in besonderen Fällen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
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Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
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Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
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Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Urkundenstelle, Familienbücher, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Standesbeamtin
standesamt@marl.de 02365 99-2304
Stadthaus 2
Raum: 146
Bergstraße 228-230
45768
Marl