Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Untere Denkmalbehörde
Schutz, Pflege und Überwachung der Zustände von Denkmälern und Umgebungsbereichen sowie Abwendung von Gefährdung.
- Auskünfte aus der Kultur und Denkmalliste
- Bauberatung für denkmalgeschützte Gebäude
- Baugenehmigungen für denkmalgeschützte Gebäude
- Denkmalliste der Stadt Marl Teil A
- Denkmalliste der Stadt Marl Teil B
Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz
- Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei.
- Auskünfte aus der Kultur und Denkmalliste werden nach Stundenaufwand abgerechnet (zurzeit 84,00€/Stunde).
- Ausstellung von Bescheinigungen (Steuerbescheinigungen) nach § 40 Denkmalschutzgesetz gem. Nr. 4a Gebührenordnung NRW
Sowohl für Baugenehmigungen, als auch für das Erlaubnisverfahren:
- Formloser Antrag
- Beglaubigte Flurkarte
- Baubeschreibung
Bei Baugenehmigungen und Erlaubnisverfahren: 3 Monate
Auskünfte aus der Kultur- und Denkmalliste: 7 Tage