Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Untere Denkmalbehörde

Schutz, Pflege und Überwachung der Zustände von Denkmälern und Umgebungsbereichen sowie Abwendung von Gefährdung.

Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz

  • Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei.
  • Auskünfte aus der Kultur und Denkmalliste werden nach Stundenaufwand abgerechnet (zurzeit 84,00€/Stunde).
  • Ausstellung von Bescheinigungen (Steuerbescheinigungen) nach § 40 Denkmalschutzgesetz gem. Nr. 4a Gebührenordnung NRW

Sowohl für Baugenehmigungen, als auch für das Erlaubnisverfahren:

  • Formloser Antrag
  • Beglaubigte Flurkarte
  • Baubeschreibung

Bei Baugenehmigungen und Erlaubnisverfahren: 3 Monate

Auskünfte aus der Kultur- und Denkmalliste: 7 Tage

Denkmal, Denkmalbehörde, Denkmalliste, Kulturliste