Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Sterbefallanmeldung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Wohnsitz des Verstorbenen/ der Verstorbenen ist dabei unerheblich. Die Anzeige des Sterbefalles muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag.

In der Regel wird mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Diese Unternehmen erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Selbstverständlich kann jede Person (z. B. Angehörige des/ der Verstorbenen), die Kenntnis über den Sterbefall hat, diesen beim Standesamt anzeigen.

Sterbeurkunde: 10,00 Euro

Für jedes weitere Exemplar einer Sterbeurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird: 5,00 Euro

Gebührenfrei sind Urkunden für die Bestattung, gesetzliche Sozialversicherung und Rentenzwecke

Sollte die Beurkundung des Sterbefalles wegen fehlender Unterlagen nicht sofort erfolgen können, wird für die vorläufige Bestattungsgenehmigung eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Info: Sie finden das Standesamt im Riegelhaus (ehem. Lesesaal der insel-VHS), der Eingang befindet sich im Bürogerbüro, bitte melden Sie sich dort an der Info.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung dieser Bescheinigung gesorgt. Diese Einrichtungen erstellen auch eine Sterbefallanzeige, die dem Standesamt ebenfalls vorgelegt werden muss. Wird der Tod von der zuständigen Polizeibehörde angezeigt, erstellt die Polizei eine Todesanzeige und eine Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft.
  • Personalausweis mit aktueller Anschrift des/ der Verstorbenen, oder, wenn der Personalausweis nicht vorgelegt werden kann und der Verstorbene/ die Verstorbenen nicht in Marl gemeldet ist, eine Meldebescheinigung des zuständigen Bürgerbüros. War der/ die Verstorbene ausländische(r) Staatsangehörige(r), wird grundsätzlich der Reisepass (Nationalpass) oder die Identitätskarte benötigt.

Welche weiteren Unterlagen für die Beurkundung notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen:

Bei Ledigen: Geburtsurkunde, evtl. Nachweise über Namensänderungen

Bei Verheirateten/eingetragener Lebenspartnerschaft: Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) und Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ( früher Familienbuchabschrift)/ Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunde, evtl. Bescheinigungen über Namensänderungen

Bei Verwitweten oder Geschiedenen: Unterlagen wie bei Verheirateten/Lebenspartnerschaft, zusätzlich Urkunde oder Urteil über Auflösung der Ehe ( z. B. Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung). Bei Scheidungen im Ausland sind Besonderheiten zu beachten. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt)

War der/die Verstorbene Spätaussiedler/in oder Vertriebene/r: War der/die Verstorbene Spätaussiedler/in oder Vertriebene/r, wird zusätzlich der vollständige Registrierschein, der Vertriebenenausweis sowie Nachweise über Namensänderungen und evtl. Namenserklärungen nach § 94 Bundesvertriebenengesetz benötigt. Hinweis: Sollten Urkunden in kyrillischer Schrift vorgelegt werden, bedürfen diese Urkunden auf jeden Fall einer Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher nach der internationalen Transliteration (ISO-Norm). Bei Vertriebenen und Aussiedlern sind alte deutsche Urkunden wichtig, die evtl. vorgelegt werden können.

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für die Beurkundung eines Sterbefalles nicht aus. Ausländische Urkunden bedürfen evtl. der Legalisation und sind gegebenenfalls durch einen für Oberlandesgerichte zuständigen Dolmetscher zu übersetzen. Werden Schriftstücke vorgelegt, die im Original in anderen als lateinischen Schriftzeichen ausgestellt worden sind, ist die Übersetzung nach ISO-Norm vorzunehmen. In diesem Falle ist eine Kopie des Originals durch den Dolmetscher mit der Übersetzung zu verbinden.

Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig und geschäftsfähig sein und hat seinen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Sollten Kosten für die Tätigkeit des Dolmetschers entstehen, sind diese von den Beteiligten selbst zu tragen.

Wir weisen darauf hin, dass jeder Sterbefall individuell ist und evtl. die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich ist.

Bei Vollständigkeit der Unterlagen ein oder zwei Werktage.

Wir bitten Sie, die Sterbefallanmeldung nach Möglichkeit in der Zeit von
08.00 bis 12.30 Uhr, von montags bis freitags vorzunehmen.

Für die sofortige Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie einen Termin. Den können Sie Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.30 Uhr telefonisch vereinbaren unter den Rufnummern: 02365 / 99-2354 oder 02365 / 99-2394.

Bei der Anmeldung kann es evtl. zu Wartezeiten kommen; insbesondere nach Wochenenden oder Feiertagen. Es besteht die Möglichkeit, die vorzulegenden Unterlagen lediglich abzugeben und einen Abholtermin für die Urkunden zu vereinbaren. Selbstverständlich können Ihnen die Sterbeurkunden auch zugesandt werden.

§§ 28 – 33 Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 37 – 44 Personenstandsverordnung (PStV)

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Internationales Privatrecht (IPR)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sterbefallbeurkundung, Sterbefall; Todesbeurkundung; Tod; Bestattung; ordnungsbehördliche Bestattung; Tod im Ausland; Sterbefall im Ausland

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Sterbefälle, Standesbeamtin

standesamt@­marl.de 02365 99-2354
Stadthaus 2
Raum: 165
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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