Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Stellplatzablösung
Möglichkeit, die für ein Bauvorhaben notwendigen Stellplätze durch den Abschluss eines Ablösevertrages nachzuweisen, wenn die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Ablösebetrag pro Stellplatz
Zone I (Marl Zentrum): 11.760 €
Zone II (Zentren Hüls und Drewer): 10.510 €
Zone III (übriges Stadtgebiet) : 6.340 €
- Anzahl der notwendigen Stellplätze
- Anzahl der abzulösenden Stellplätze
- Namen und Anschrift des Antragsstellers
- Aktenzeichen des Baugenehmigungsverfahrens
- Vertrag gem. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
- § 48 Abs. 2 Bauordnung NRW
- § 11 der Satzung über die Herstellung und Bereitstellung von Stellplätzen für Personenkraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder in Marl vom 30.10.2018
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Allgemeine Bauordnungsangelegenheiten
amt63@marl.de 02365 99-6311Raum: 30
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl