Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Sondernutzung an öffentlichen Flächen
Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Genehmigungspflichtige Sondernutzungen für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche sind z.B.:
- Verkaufs- und Informationsstände
- Tische und Stühle für die Außengastronomie
- Warenauslagen
- Warenautomaten
- Werbeständer
- Gerüste und Container, die auf öffentlicher Fläche stehen
Zum Online-Antrag gehts: hier
Sondernutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.
Ausgefüllter Antrag und ggf. einen Lageplan
Abhängig von der beantragten Sondernutzung ca. 7 bis 21 Tage.
- § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
- Sondernutzungssatzung der Stadt Marl
Ihre Ansprechperson
Mitarbeit Öffentliche Verkehrsflächen
strassenverkehr@marl.de 02365 99-2343Raum: 1B.0.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl