Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Sondernutzung an öffentlichen Flächen

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Genehmigungspflichtige Sondernutzungen für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche sind z.B.:

  • Verkaufs- und Informationsstände
  • Tische und Stühle für die Außengastronomie
  • Warenauslagen
  • Warenautomaten
  • Werbeständer
  • Gerüste und Container, die auf öffentlicher Fläche stehen

      Zum Online-Antrag gehts: hier

Sondernutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

Ausgefüllter Antrag und ggf. einen Lageplan

Abhängig von der beantragten Sondernutzung ca. 7 bis 21 Tage.

Sondernutzung, Straßen, Fläche, Gerüste, Außengastro, Bauschuttcontainer, Materiallagerung, Grünüberwuchs, Infostände

Ihre Ansprechperson

Mitarbeit Öffentliche Verkehrsflächen

strassenverkehr@­marl.de 02365 99-2343
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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