Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Schwerbehindertenausweis - Verlängerung
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises bei der für Sie zuständigen Stadtverwaltung (Bürgerbüro) formlos beantragt werden.
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format (Papierform) handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Die Verlängerung orientiert sich an den bisher eingetragenen Verlängerungzeitraum im Schwerbehindertenausweis.
Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt.
Die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat weisen keine Verlängerungsfelder mehr auf. Wenn die zeitliche Gültigkeit abgelaufen ist, muss folglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
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kostenfrei
Schwerbehindertenausweis
1 aktuelles biometrisches Lichtbild für den Antrag des Ausweises in Scheckkartenformat
Verlängerung „alter“ Schwerbehindertenausweis erfolgt sofort
Antrag auf Ausstellung des Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat wird an die Schwerbehindertenstelle des Kreises Recklinghausen zur weiteren Bearbeitung übersandt; Dauer der Erstellung ca. 4 Wochen