Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Schulangelegenheiten
Die Stadt Marl ist Schulträger von insgesamt 21 Schulen. Davon sind 11 Gemeinschaftsgrundschulen, 3 Bekenntnisgrundschulen, 1 Bekenntnishauptschule, 1 Realschule, 2 Gymnasien, 2 Gesamtschulen sowie 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung und 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Der Schulträger ist zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Sie betrifft nicht die Lehrerschaft, Lehrpläne oder den Unterricht.
E-Mail an: amt40(at)marl.de
Bezüglich der Einschulung sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen werden die Eltern in einem gesonderten Schreiben und Mitteilungen in der Presse informiert. Die Einschulungs- sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt ausschließlich in den Sekretariaten.
Die Entscheidung über Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleitung, auch unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Schulgesetz NRW