Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Schulangelegenheiten

Die Stadt Marl ist Schulträger von insgesamt 21 Schulen. Davon sind 11 Gemeinschaftsgrundschulen, 3 Bekenntnisgrundschulen, 1 Bekenntnishauptschule, 1 Realschule, 2 Gymnasien, 2 Gesamtschulen sowie 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung und 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Der Schulträger ist zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Sie betrifft nicht die Lehrerschaft, Lehrpläne oder den Unterricht.

E-Mail an: amt40(at)­marl.de

Bezüglich der Einschulung sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen werden die Eltern in einem gesonderten Schreiben und Mitteilungen in der Presse informiert. Die Einschulungs- sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt ausschließlich in den Sekretariaten.

Die Entscheidung über Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleitung, auch unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Schulgesetz NRW

Schulpflicht, Einschulung, Schulentwicklungsplanung, Schülerfahrkosten, Aufnahme in weiterführenden Schulen, Schulanmeldungen

Ihre Ansprechperson