Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Schülerverpflegung

Sowohl in den Grundschulen als auch in den weiterführenden Schulen wird den Schülern

die Möglichkeit gegeben, ein warmes Mittagessen in der Schule zu erhalten.

Eine Ausnahme bildet die Ernst-Immel-Realschule und die kath. Hauptschule. 

Die angebotene Mittagsverpflegung für ein Menü besteht grundsätzlich aus:

  • Rohkost
  • Hauptgericht aus drei einzelnen Speisekomponenten
  • Dessert

Grundschulen:

In den Grundschulen ist eine Anmeldung im offenen Ganztag Voraussetzung für die

Teilnahme am täglichen Mittagessen.

Weiterführende Schulen:

Das Essen kann online (Gymnasium im Loekamp,

Willy-Brandt-Gesamtschule und Martin-Luther-King-Gesamtschule) oder an einem

Bestell-Terminal (nur an den beiden Gesamtschulen) in der Schule vorbestellt werden.

Das Essen kann täglich bis zur ersten großen Pause für den Tag bestellt werden.

Bei den weiterführenden Schulen wird für  jedes in Anspruch genommene Mittagessen mit 3 Euro berechnet.

An den Grundschulen wird die Mittagsverpflegung pauschal mit monatlich 46 Euro berechnet.

Eine Beitragsreduzierung ist für Bezieher von Leistungen nach dem BUT(Bildung-und Teilhabe) möglich.

Grundschule:

An den Offenen Ganztagsschulen nehmen alle angemeldeten Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil.

  • Voraussetzungen: Das Kind ist für das Ganztagsangebot der Schule anzumelden.

 

Weiterführende Schulen:

Die Stadt Marl stellt ein bargeldloses Vorbestell- und Abrechnungssystem zur Mittagsverpflegung an den Marler Schulen zur Verfügung.

Anmeldungen dazu erhalten Sie im Sekretariat ihrer Schule.

Wenn Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zum

Mittagessen im Schulsekretariat abgegeben haben und die Daten

erfasst wurden, erhalten Sie die erforderlichen Zugangsdaten.

Eine kurzfristige Bearbeitung ist gewährleistet.

Grundschule: Elternbeitragssatzung der Stadt Marl

Weiterführende Schulen: §2 Abs.6 Nr.8 SchulG NRW und

                                                      NRW Erlass zu Ganztagsschulen BASS 12-63Nr.2

Elternbeitragssatzung Grundschule

Entsprechende Formulare werden in den Sekretariaten der jeweiligen Schule ausgehändigt.

Mittagsverpflegung, Essen, Mittagessen

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Schule und Verpflegung, Koordination Küchen

amt40@­marl.de 02365 99-2842

Techno-Marl
Raum: 59
Elbestraße 10
45768 Marl

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