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Schiedsleute

Schiedsamt

Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Marl gewählt und üben unter Aufsicht des Amtsgerichts Marl ein ehrenamtliches Amt aus. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu vermitteln und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies, kann die Einigung in einem rechtsverbindlichen Vergleich festgehalten werden.

Die Schiedspersonen sind sachlich zuständig für die außergerichtliche Schlichtung bestimmter Streitigkeiten, insbesondere:

  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, vor allem nachbarrechtliche Auseinandersetzungen (zum Beispiel Lärmbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Baumbepflanzungen),
  • einfache strafrechtliche Delikte wie Beleidigung, leichte Körperverletzung oder Sachbeschädigung.

Für einige Streitigkeiten ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschrieben.

Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bezirk die Partei wohnt oder ihren Geschäftssitz hat, an die ein Anspruch gestellt wird oder der Antrag gerichtet ist.

Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt in der Regel 20 bis 30 Euro zuzüglich etwaiger Auslagen. Unter besonderen Umständen (etwa bei sozialer Härte) kann die Gebühr erlassen oder in komplexen Fällen auf bis zu 50 Euro erhöht werden.

 

 

Die Schiedsamtsbezirke

 

Bezirk I:

Stadtteile Alt-Marl, Polsum, Lippe, Brassert, Drewer Nord

Michael Schweers

Tel. 02365 - 507952
E-Mail: Michael.Schweers(at)schiedsmann.de

 

Bezirk II:

Stadtteile Stadtmitte, Drewer-Süd, Hüls-Süd

Marlis Garmatsch-Kühnel

Tel. 02365 - 880314
E-Mail: Marlis.garmatsch(at)t-online.de

 

Bezirk III:

Teil Hüls-Nord, Marl-Hamm, Sickingmühle, Sinsen, Lenkerbeck
Michael Wronker

Tel: 02365 9743915
E-Mail: schiedsmann.marl(at)gmail.com

Schiedspersonen, Strafsachen, Amtsgericht, Streitigkeiten

Ihre Ansprechperson

SB Statistik, Wahlen

statistikstelle@­marl.de 02365 99-2543

Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1A.0.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

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