Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Reisepass
Für die Beantragung eines Reisepasses buchen Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro (Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen).
Die Erstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen*.
*Hinweis:
Auf Grund Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 kommt es wegen des erhöhten Antragsaufkommens von Reisepässen zu längeren Lieferzeiten (derzeit ca. 6 Wochen).
Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden (Lieferzeit ca. 4 bis 6 Werktage).
Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass unter Vorlage der Reiseunterlagen/Buchungsbestätigung ausgestellt werden. Dieser wird direkt vor Ort ausgehändigt.
Für die Ausstellung sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in die USA, Vereinigte Arabische Emirate etc.
(nähere Informationen zu Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de ).
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung von Auslandsaufenthalten die jeweilige Lieferzeit des Reisepasses.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen 48-Seitenpass zu beantragen.
Hier geht´s direkt zur Online-Terminvergabe:
Hier können Sie online erfragen, ob Ihr beantragter Reisepass abholbereit ist:
Die Kosten für einen Reisepass sind unterschiedlich:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- danach: 70 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
- 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54 Euro
Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Zuständigkeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich (unabhängig vom Alter)
- Vorhandener Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Eheschließungsurkunde bei Verheirateten / Geschiedenen (sofern die Urkunden noch nicht vorlagen)
- ggf. Namensänderungserklärung
- mind. 1 Erziehungsberechtigte/r bei unter 18jährigen (Vorlage Einverständniserklärung erforderlich, s. Download)
regulärer Reisepass derzeit 6 Wochen, Expresspass 4 bis 6 Werktage, vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt und ausgehändigt
Passgesetz