Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Personalausweis
Hinweis: Die Stadtverwaltung Marl bittet alle Bürgerinnen und Bürgern, für die Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweise und Reisepässe) einen Termin zu vereinbaren - online oder telefonisch unter 02365-992301.
Hier geht's direkt zur Online-Terminvergabe:
Hier können Sie online erfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis abholbereit ist:
Für die Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (Fingerabdrucke, Unterschrift). Dies gilt auch für minderjährigen Kinder.
Anmerkung: Kinderreisepässe konnten lediglich bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum Gültigkeit; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2024 kann für Kinder auf Antrag ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden (je nach Verwendungszweck/Reiseland).
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Dies dauert in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen. Sollten Sie den Ausweis frühzeitiger benötigen, kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sind 6 Jahre gültig.
Danach beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Ausstellung von Personalausweisen:
- Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter)
- Ihren bisherigen Personalausweis bzw. Kinderreisepass (sollte kein altes Dokument
vorhanden sein, ist eine Person zur Identitätsbestätigung mitzubringen) - ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde ggf. Namensänderungserklärung
- mind. 1 Erziehungsberechtigte/r bei unter 16-Jährigen (bitte Einverständniserklärung im Downloadbereich beachten)
Nach Beantragung etwa 2 bis 3 Wochen (= Produktionszeit Bundesdruckerei).
Passgesetz und Personalausweisgesetz, Verordnung über Gebühren für Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis
Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten