Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Personalausweis

Hinweis: Die Stadtverwaltung Marl bittet alle Bürgerinnen und Bürgern, für die Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweise und Reisepässe) einen Termin zu vereinbaren - online oder telefonisch unter 02365-992301.

Hier geht's direkt zur Online-Terminvergabe:
 

Hier können Sie online erfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis abholbereit ist:

 

Für die Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (Fingerabdrucke, Unterschrift). Dies gilt auch für minderjährigen Kinder.

Anmerkung: Kinderreisepässe konnten lediglich bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum Gültigkeit; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2024 kann für Kinder auf Antrag ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden (je nach Verwendungszweck/Reiseland).

 

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Dies dauert in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen. Sollten Sie den Ausweis frühzeitiger benötigen, kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. 

Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sind 6 Jahre gültig. 
Danach beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

Ausstellung von Personalausweisen:

  • Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

 

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter)
  • Ihren bisherigen Personalausweis bzw. Kinderreisepass (sollte kein altes Dokument
    vorhanden sein, ist eine Person zur Identitätsbestätigung mitzubringen)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde ggf. Namensänderungserklärung
  • mind. 1 Erziehungsberechtigte/r bei unter 16-Jährigen (bitte Einverständniserklärung im Downloadbereich beachten)

Nach Beantragung etwa 2 bis 3 Wochen (= Produktionszeit Bundesdruckerei).

Passgesetz und Personalausweisgesetz, Verordnung über Gebühren für Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis

Einverständniserklärung

Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten

Personalausweis, Ausweis, vorläufiger Ausweis, vorläufiger Personalausweis; Kinderreisepass, Reisepass, vorläufiger Reisepass, Passport

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@­marl.de 02365/992301

Stadthaus 2
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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