Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Nationales Visum (D-Visum)

Für längerfristige Aufenthalte im Bundesgebiet ist ein nationales Visum (Visumskategorie D) erforderlich, welches vor der Einreise erteilt wird. Zuständig für die Erteilung von nationalen Visa sind die jeweiligen Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland.

Ein nationales Visum kann mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden. Wenn der Aufenthalt nicht länger als das Visum dauern soll, muss kein Antrag auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU gestellt werden. Eine Vorsprache ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.

Bitte beantragen Sie bei Bedarf innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU. Dieser Antrag sollte mindestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.

Ob und in welchen Umfang Sie arbeiten dürfen steht in Ihrem Visum. Sie dürfen unmittelbar nach Ihrer Einreise beginnen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU sind.

Die Zeit des nationalen Visums wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU oder Niederlassungserlaubnis angerechnet. Für den Erwerb eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder eine Einbürgerung ist es daher egal, wann das nationale Visum in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt wird.

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

Hier geht es zur Online-Buchung

Erteilung, Verlängerung, Neuausstellung, Aufenthaltserlaubnis, ausländischer Staatsangehöriger, Visum, Blaue Karte

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht A - AT und AU - BAR

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2383
Stadthaus 2
Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2288
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht DF - IL und BAS - BL

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2303
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht IM - MA und BM - CAM

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2398
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht MB - SB und CAN - CN

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2571
Stadthaus 2
Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht SC - Z und CO - DE

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2393
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Asylrecht A - G

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2432
Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Asylrecht

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2374
Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Asylrecht H - N

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2363
Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Asylrecht O - Z

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2373
Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details