Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Miet- und Stromschulden
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Miet- oder Stromschulden auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II oder Sozialgesetzbuch XII übernommen werden.
Ob Hilfe möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft und entschieden werden.
Kosten = zinslos und kostenfrei, ein Darlehn muss in Raten zurück gezahlt werden
- Mietbescheinigung oder Mietvertrag
- Kontoauszüge oder -zahlungsübersicht der letzten 3 Monate
- letzter aktueller Bescheid des Jobcenters oder Einkommensnachweise (Lohnzettel, Witwenrente, Wohngeldbescheide etc.)
bei Mietschulden:
- fristlose Kündigung des Mietvertrages
- etwaige Unterlagen, die einen Räumungstermin betreffen, falls vorhanden
bei Stromschulden:
- die letzten Jahresrechnung des Energieversorgers
- Alle eingegangenen Mahnungen des Energieversorgers (z.B. von E.ON etc.)
- Androhung der Sperrung durch den Energieversorger (z.B. von E.ON etc.)
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen ist mit einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen zu rechnen, da externe Stellen (Energieversorger, Vermieter) beteiligt werden müssen.
§ 22 (8) SGB II, § 42a SGB II, § 36 (1) SGB XII
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Räumungen, Mietstreitsachen A -J und V - Z
fachstelle-wohnungsnotfaelle@marl.de 02365 99-2536
Stadthaus 3
Raum: 74
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Räumungen, Mietstreitsachen K - U
fachstelle-wohnungsnotfaelle@marl.de 02365 99-2426
Stadthaus 3
Raum: 75
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl