Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können hilfebedürftige Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben und von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder SGB II (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende) ausgeschlossen sind.
Folgende Leistungen sind grundsätzlich möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen
- Leistungen in besonderen Fällen
Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt zudem den Bezug von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Informationen hierzu kann Ihnen die Abteilung Soziale Leistungen geben (sozialeleistungen@marl.de)
Der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Personenkreis beschränkt sich nicht nur auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern umfasst unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich im Besitz einer ausländerrechtlich erteilten Duldung oder eines der in § 1 AsylbLG näher bezeichneten Aufenthaltstitel sind. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen möchten, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Oft bietet es sich an eine Person Ihres Vertrauens (zum Beispiel einen Dolmetscher) bei der persönlichen Vorsprache hinzuzuziehen.
keine
- Ausweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung, usw.)
- Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung Arnsberg (falls vorhanden)
- Formular „Erstantrag“ (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Miete
- ggf. letzte Heizkostenabrechnung
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn - und Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, Rentenbescheide, Leistungsnachweis Jobcenter oder Agentur für Arbeit, Kindergeldbescheid, Unterhaltszahlungen, usw.)
- Vermögensnachweise (zum Beispiel KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylgesetz (AsylG)
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Asylrecht - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz A - H
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2503Raum: 2.1.131
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Asylrecht - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz I - Z
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2512Raum: 2.1.131
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Sachgebietsleitung Asylrecht
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Bergstraße 228-230
45768 Marl