Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Kinder- und Jugendförderplan
Die Stadt Marl erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP). Darin sind die vorrangigen Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung beschrieben. Der Förderplan schafft für den jeweiligen Geltungszeitraum eine Grundlage für die Vergabe von Mitteln im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
§ 15 KJFöG NRW – Jugendförderung, § 80 SGB VIII – Jugendhilfeplanung, § 9 SGB VIII, Kinder- und Jugendförderplan NRW
Ihre Ansprechpersonen
Abteilungsleitung Jugend- und Familienförderung
amt51@marl.de 02365 99-2454Hülsbergstraße 198
45772 Marl
Kinder- und Jugendbeauftragter
amt51@marl.de 02365 99-2486 0173/2197163Hülsbergstraße 198
45772 Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfeplanung
amt51@marl.de 02365 99-2464Raum: 50a
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl