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Kampfmittelbeseitigung

Auch viele Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden immer noch Kampfmittel aller Art im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden.

Ca. 48 Prozent der Luftangriffe gegen Deutschland haben sich auf Nordrhein-Westfalen als das industrielle Herz des ehemaligen Deutschen Reiches konzentriert. Die Großstädte an der Rheinschiene und im Ruhrgebiet, aber auch viele andere größere Städte im Land waren Ziel heftiger Bombardierungen. Insbesondere in den städtischen Ballungsräumen, an Verkehrsknotenpunkten und auf der Fläche der damaligen Industrieanlagen finden sich daher heute die Altlasten des Krieges.

Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen. Die Beseitigung von Kampfmitteln ist deshalb auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer eine wichtige öffentliche Aufgabe.

Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr und somit auch für den Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden in Westfalen/Lippe unterhält das Land NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde Verdachtsflächen auf Kampfmittelbelastung untersucht, bewertet und räumt. Auslöser für Flächenüberprüfungen sind unter anderem die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete, einzelne Bauvorhaben oder umfangreiche Flächensanierungen.

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden.

In der Regel können diese Hinterlassenschaften unschädlich gemacht werden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Detonationen von Bombenblindgängern mit teilweisen drastischen Folgen.

Daher müssen Sie bei zufälligen Munitions- und Kampfmittelfunden im Stadtgebiet Marl folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachten:

  • Kampfmittel nicht berührenWurden das Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen
  • Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen, Maschine abstellen und sichern
  • (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen
  • Fundstelle markieren
  • Fundort räumen, Unbefugte sollten vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden
  • Das Ordnungsamt (02365/992359) oder außerhalb der Dienstzeiten die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) alarmieren

Von Kampfmitteln gehen die unterschiedlichsten Gefahren aus. Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Lauf der Jahre zu. Nur der Fachkundige kann ein Kampfmittel identifizieren, die Gefahren abschätzen und darf über den weiteren Umgang entscheiden. Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel festgeschrieben (unter Downloads).

Wer im Stadtgebiet Marl ein erdeingreifendes Bauvorhaben durchführen will, muss zunächst einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen. Diese Luftbildauswertung wird beim ansässigen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, welcher die örtlichen Ordnungsbehörden unterstützt, im Anschluss daran angefordert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst überprüft das Grundstück anhand historischer Luftbilder der Alliierten auf erkennbares Kriegsgeschehen wie Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeiten, Bombardierung oder Blindgänger-Einschlagstellen.

Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel im Boden befinden, muss zwingend vor Baubeginn ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung gestellt werden.

Bei einem Kampfmittelverdacht, werden je nach Grundstück verschiedene Methoden eingesetzt (Oberflächen-/ Bohrlochdetektion).

Diese Kampfmitteldetektion macht sich zu Nutze, dass metallische Körper im Boden das Erdmagnetfeld charakteristisch verändern. Mit speziellen Sonden wird dabei versucht, Erkenntnisse über die tatsächliche Belastung der Fläche oder eines Verdachtspunktes zu gewinnen.

Konkretisiert sich durch diese Untersuchung der Verdacht, werden weitere Maßnahmen zur Freilegung des Verdachtsmomentes und ggf. zur Räumung der Kampfmittel eingeleitet.

Ist die geborgene Munition transportfähig, wird sie in einem Munitionzerlegebetrieb der Bezirksregierung Arnsberg vernichtet.

Können noch scharfe Kampfmittel vor Ort nicht entschärft werden, kann es notwendig sein, diese am Fundort zu sprengen.

Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kostenlos und gebührenfrei. Kosten für den Grundstückseigentümer können entstehen bei konkreten Verdachtspunkten und erschwerten Umständen bei der Suche oder Bergung.

Die bodenvorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Arbeiten bei einer Überprüfung sind auf eigene Kosten durchzuführen.

Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Hierzu können die Formulare „Antrag auf Luftbildauswertung“ / “Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ ausgefüllt werden. Der Antrag ist mit einem Auszug aus der Liegenschaftskarte / Lageplan an das Ordnungsamt zu senden.

Die Bearbeitungszeit der Bezirksregierung Arnsberg kann bis zu mehrere Wochen betragen.

Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

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Sachgebietsleitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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