Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich geregelte sozialpädagogische Pflichtaufgabe des Jugendamtes. Sie soll Jugendliche (14-17 Jahre) und deren Sorgeberechtigte, sowie Heranwachsende (18-20 Jahre) während eines Strafverfahrens beraten und begleiten.
Zum Flyer Jugendhilfe im Strafverfahren gehts: hier
Die Beratung ist kostenlos.
Es müssen keine Unterlagen zum ersten Gespräch mitgebracht werden.
Die Bearbeitungsdauer vom Beginn eines Jugendstrafverfahrens bis zur Beendigung ist zeitlich nicht eingrenzbar.
Gesprächstermine bei der Jugendhilfe im Strafverfahren können kurzfristig vereinbart werden.
§ 52 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2496
Stadthaus 3
Raum: 54
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2483
Stadthaus 3
Raum: 52
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2367
Stadthaus 3
Raum: 50
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2484
Stadthaus 3
Raum: 50
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2471
Stadthaus 3
Raum: 51
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren
amt51@marl.de 02365 99-2425
Stadthaus 3
Raum: 52
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl