Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Jugendarbeitsschutz
Das Gesetz zum Schutz von arbeitenden Jugendlichen (15 – 18 Jahre) regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Mehrarbeit, Feiertagsarbeit, Berufsschulbesuche, Akkordarbeit und gefährliche Arbeiten. Kinderarbeit ist verboten. Bei Ausnahmengenehmigungen (z.B. für Filmaufnahmen) muss durch den Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes, der Schule und des Jugendamtes erwirkt werden. Das Jugendamt prüft, ob Einwände gegen eine Beschäftigung vorliegen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
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Abteilungsleitung Jugend- und Familienförderung
amt51@marl.de 02365 99-2454Hülsbergstraße 198
45772 Marl