Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Hundehaltung

Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen großen Hunden, gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse.

 

Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben.

Diese Hunde dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden. Verunreinigungen der Hunde sind zu entfernen. Große Hunde sind zusätzlich zur hundesteuerlichen Meldung ab dem 6. Monat dem Ordnungsamt zu melden.

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Zu den gefährlichen Hunden zählen:

-Pittbull Terrier

-American Staffordshire Terrier

-Staffordshire Bullterrier

-Bullterrier

-Kreuzungen mit diesen Hunden.

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehört, benötigen Sie für die Haltung des Tieres eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Die gefährlichen Hunde dürfen grundsätzlich nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

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Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen:

-Alano

-American Bulldog

-Bullmastiff

-Dogo Argentino

-Fila Brasileiro

-Mastiff

-Mastino Espanol

-Mastino Napoletano

-Rottweiler

-Tosa Inu

-Kreuzungen mit diesen Hunden.

 

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehört, benötigen Sie zur Haltung eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Die Hunde bestimmter Rasse dürfen grundsätzlich nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

LHundG Nrw

Kampfhund, Landeshundegesetz, Hunde Anmeldung, Hunde Abmeldung